Mahnwesen
Die Erinnerung erfolgt frühestens 4 Wochen nach der verstrichenen Abgabefrist. Zusätzlich zu den angefallenen Säumnisgebühren fällt 1,00 Euro Porto und Bearbeitungsgebühr an.
Die Mahnung versenden wir frühestens 3 Wochen nach Versand der Erinnerung. Zusätzlich zu den angefallenen Säumnisgebühren fallen 1,50 Euro Porto und Beabeitungsgebühr an.
Sollten die entliehenen Medien daraufhin immer noch zurück gegeben werden, schreiben wir eine Rechnung über den Wiederbeschaffungswert der säumigen Medien mit 14 Tagen Zahlungsziel plus 5,00 € für die Wiedereinarbeitung mit allen Etiketten, Folie und Neuerfassung als Datensatz. Diese Rechnung kann auch per Überweisung beglichen werden.
Grundsätzliches
Der Verlust des Nutzerausweises ist unmittelbar zu melden. Für etwaige entstandene Kosten durch die Nutzung Unbefugter haftet der Ausweisinhaber.
Die Weitergabe geliehener Medien an Dritte ist nicht erlaubt. Sollte dennoch eine Weitergabe erfolgen, so haftet auch in diesem Fall der Ausweisinhaber für eventuell entstandene Säumnisgebühren oder Verluste.
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