Fördermittel / Lampen / Konzept

Förderantrag


Wie kann ich mich für eine Förderung bewerben?

Jetzt bewerben und das gesellschaftliche Leben im Stadtgebiet Schleiden aktiv mitgestalten - Antragsformular steht unter www.buergerstiftung-schleiden.de zur Verfügung - Bewerbungsschluss ist der 30.4. eines jeden Jahres.

Haben Sie eine Projektidee, die dem Stiftungszweck sowie den Förderrichtlinien entspricht, und möchten Sie bei der Durchführung des Projekts unterstützt werden?

Die Bürgerstiftung Schleiden setzt sich für das Wohl der Gemeinschaft ein und möchte alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen dazu ermutigen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen und sich um eine Förderung zu bewerben. Wer eine Projektidee hat, die das gesellschaftliche Leben in unserem Stadtgebiet bereichert, ist aufgerufen, sich mit der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Schleiden – gerne auch schon vor der Antragstellung - in Verbindung zu setzen.

Bewerbungsformular

Das Antragsformular richtet sich hauptsächlich an gemeinnützig tätige Vereine und Personengruppierungen, die mit Hilfe der Fördergelder Maßnahmen bzw. Projekte zur Wiederherstellung, Verbesserung und Erweiterung des Angebots im Bereich Kunst, Kultur oder Sport auf dem Gebiet der Stadt Schleiden durchführen möchten. Weiterhin können Fördermittel für den Bereich Heimatkunde oder Heimpflege (z.B. für die Restaurierung / Wiederherstellung historisch bedeutsamer Gegenstände) und für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung beantragt werden. Der Nachweis über die Gemeinnützigkeit ist dem Antrag beizufügen.

Auch nicht gemeinnützig tätige Vereine und Personengruppierungen haben die Möglichkeit, einen Förderantrag bei der Bürgerstiftung Schleiden zu stellen.

In diesen Fällen unterstützt die Bürgerstiftung im Falle einer Bewilligung mit Sachmitteln. Das bedeutet, dass keine Fördergelder an den Antragsteller fließen. Beispiel: Beschaffung eines Spielgerätes durch die Bürgerstiftung Schleiden, welches dann einem Verein oder einer Initiative zur Nutzung überlassen wird.

Hinweis

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass das Projekt im Sinne der gemeinnützigen Stiftungszwecke stehen und den Förderrichtlinien entsprechen muss, da ansonsten keine Fördergelder gewährt und auch keine Projekte unterstützt werden können.

Antragsverfahren

Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich an die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Schleiden jeweils bis zum 30.4. eines jeden Jahres. Das Antragsformular ist auf der Website der Bürgerstiftung veröffentlicht: www.buergerstiftung-schleiden.de

Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen bei:

  • Kostenaufstellung / Finanzierungsplan
  • Aktueller Nachweis über die Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Vereinssatzung
  • ggf. ausführliche Projektbeschreibung
  • ggf. Angebote

Reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail oder per Post ein an:

Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Schleiden
Blankenheimer Straße 2 · 53937 Schleiden
buergerstiftung@schleiden.de