Förderanträge

Förderanträge

Anträge für eine Förderung aus der Bürgerstiftung Schleiden werden jederzeit entgegengenommen. Das Bewerbungsverfahren läuft immer bis zum 30. April eines jeden Jahres und richtet sich an Vereine, Institutionen und Gruppierungen im Schleidener Stadtgebiet.

Auf dem Gebiet der Stadt Schleiden führt die Bürgerstiftung im Rahmen der satzungsmäßigen Stiftungszecke („Förderung der Kunst und Kultur“, „Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde“, „Förderung des Sports“ sowie „Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung“) eigene Vorhaben durch, unterstützt Projekte und Maßnahmen von Dritten und vergibt Fördergelder.

Die Bürgerstiftung verfolgt das Ziel, den Gemeinschaftssinn, die Mitverantwortung, die Eigeninitiative und die Kreativität der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Stiftungszwecke zu fördern und zu stärken.

Antrag auf Fördergelder

Dieses Bewerbungsformular richtet sich an gemeinnützig tätige Vereine und Personengruppierungen, die mit Hilfe der Fördergelder Maßnahmen bzw. Projekte zur Wiederherstellung, Verbesserung und Erweiterung des Angebots im Bereich Kunst, Kultur oder Sport auf dem Gebiet der Stadt Schleiden durchführen möchten. Weiterhin können Fördermittel für den Bereich Heimatkunde oder Heimpflege (z.B. für die Restaurierung / Wiederherstellung historisch bedeutsamer Gegenstände) und für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung beantragt werden. Der Nachweis über die Gemeinnützigkeit ist dem Antrag beizufügen.

Antrag auf Projektunterstützung

Haben Sie eine Projektidee, die dem Stiftungszweck sowie den Förderrichtlinien entspricht, und möchten Sie bei der Durchführung des Projekts unterstützt werden, dann können Sie einen Antrag auf Projektunterstützung an die Bürgerstiftung stellen.

Bei der Projektunterstützung ist wichtig zu wissen, dass keine Fördergelder an den Antragsteller fließen, d.h. die Bürgerstiftung Schleiden unterstützt das Projekt mit Sachmitteln. Im letzten Bewerbungsverfahren wurde beispielsweise für den Matschplatz des Freibades Gemünd das Spielgerät von der Bürgerstiftung beschafft und dem Verein zur Nutzung überlassen.

Hinweis

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass die beantragten Fördergelder oder die beantragte Projektunterstützung im Sinne der gemeinnützigen o.g. Stiftungszwecke stehen und den Förderrichtlinien entsprechen müssen; da ansonsten keine Fördergelder gewährt und auch keine Projekte unterstützt werden können.