
Liebe Eltern, liebe Gebührenpflichtige,
laut aktueller Corona Schutzverordnung des Landes NRW, mit Gültigkeit ab Montag, dem 22.02.2021, ist Präsenzunterricht nur als Einzelunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführenden Schulen erlaubt. Da die Stundenplangestaltung dies aber sehr erschwert, wird in vielen Fällen auch weiterhin der online Unterricht von unseren Lehrern angeboten werden müssen. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Fachlehrer/in. Gebühren für ausgefallene Unterrichtsstunden werden wiederum erstattet. Der Unterricht in Kooperationen mit den Kindertagesstätten und Familienzentren kann mit Genehmigung der Träger in vielen Fällen wieder angeboten werden, hier wird der jeweilige Kindergarten Sie informieren. Die aktuelle Verordnung hat vorerst Gültigkeit bis zum 07.03.2021.