
Liebe Eltern, liebe Gebührenpflichtige,
die aktuelle Corona Schutzverordnung lässt nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Einzelunterricht in Präsenz sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit max. 5 Teilnehmern für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie Kinder im Vorschulalter zu. Unterricht in Kooperationen mit Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen ist ebenfalls erlaubt. Präsenzunterricht für Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind, ist derzeit nicht gestattet. Diese Verordnung hat vorerst Bestand bis zum 26.04.2021. Schülerinnen und Schüler, die in Anbetracht der Infektionslage lieber im online Unterricht verbleiben möchten, haben die Möglichkeit, dies mit ihren Fachlehrern/innen abzustimmen.