Trennung von Sperrmüll

Sperrmüll / Altholzsammlung

Sperrmüll/Altholzsammlung

Sperrmüll / Altholzsammlung

Die Stadt Schleiden beteiligt sich 2026 an einem Pilotprojekt des Kreises Euskirchen zur cleveren Trennung von Sperrmüll

Ab Januar 2026 heißt es auch in der Stadt Schleiden „Holz ist Mehrwert – Trenne deinen Sperrmüll clever!“ Gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und 5 anderen Kommunen unternimmt die Stadt Schleiden einen Modellversuch, bei dem der Holzanteil des Sperrmülls getrennt vom restlichen Sperrmüll gesammelt werden soll. Dadurch soll mehr Holz recycelt werden und weniger in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Ein Projekt für mehr Klimaschutz, den Erhalt von Ressourcen und für geringere Entsorgungskosten.

Im Januar 2025 startete das Pilotprojekt in Zülpich. Dort konnten mehr als 50 % Holz aus dem Sperrmüll separiert werden. 2026 wird der Versuch auf andere Orte ausgeweitet: Bad Münstereifel, Blankenheim, Kall, Mechernich und Schleiden nehmen daran teil.

Nur gemeinsam kann die neue Sammlung gelingen. Hier ist die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Schleiden (inklusive aller Ortsteile) erforderlich. 

Die kostenlose Sperrmüllabholung kann wie gewohnt bei der Firma Schönmackers über die Website https://www.schoenmackers.de/rund-um-service/sperrgutanmeldung/ sowie unter Telefon 0800 1747474 erfolgen.  Die Bereitstellung sollte frühestens einen Tag vor der Abholung (nicht vor 20:00 Uhr) oder am Abfuhrtag selbst bis spätestens 6:00 Uhr (an Samstagen bis 5:00 Uhr) erfolgen. Nach der Anmeldung wird innerhalb von 4 Wochen ein Termin zur Abholung mitgeteilt. Der Sperrmüll darf 4 m³ je Grundstück und Anmeldung nicht übersteigen.

Neu ist, dass bei der Bereitstellung zwei Haufen gebildet werden müssen: einen mit sperrigen und beweglichen Holzgegenständen aus dem Haushalt und einen mit allen anderen Sperrmüllgegenständen. Beide Haufen zusammen sollten eine Menge von vier Kubikmeter nicht überschreiten.

Beispiele für Holzsperrmüll sind Stühle, Betten, Kommoden, Tische, Regale, Küchenmöbel und furnierte Möbel (alles aus Holz). Metallscharniere, Kunststoffgriffe, Schrauben, Dübel etc. dürfen am Holz bleiben.

Nicht in den Holzsperrmüll gehören hingegen Jägerzäune, Schaukelgestelle, Bauholz, imprägniertes Holz (alles meist aus dem Außenbereich), Glas, Spiegel und Renovierungsabfälle (z. B. Tapeten und Farben).

Die Abfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen.


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