
Der hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Dreiborn beschlossen. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), mache ich den vom gefassten Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt. Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Dreiborn wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der vorstehende Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Dreiborn mit dem Beschluss des vom 18.12.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Der Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Dreiborn ist ordnungsgemäß zustande gekommen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweise:
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schleiden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 27.02. bis einschl. 13.03.2026 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.