Wiederherstellung von Gewässern, Baggerarbeiten im Fluss

Wiederherstellungsmaßnahmen an Gewässern

Wiederherstellungsmaßnahmen an Gewässern


Im Zuge der flutbedingten Wiederherstellungsmaßnahmen werden in den kommenden Monaten umfangreiche Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an den Haupt- und Nebengewässern des Dieffenbachtals und Höddelbachtals sowie an Frohn- und Paffenbach durchgeführt.

Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Sanierung bzw. Wiederherstellung von Uferbefestigungen und bestehenden Durchlässen, die infolge des Hochwasserereignisses beschädigt wurden oder im Zuge der Wiederherstellung ertüchtigt werden müssen.

Betretung und Befahrung privater Grundstücke

Zur Durchführung der Arbeiten ist es teilweise erforderlich, private landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu betreten und mit Baufahrzeugen zu befahren.
Die von einer Betretung bzw. Befahrung betroffenen Flurstücke können den bereitgestellten Übersichtskarten und Grundstückslisten entnommen werden.

Auch Pächter städtischer Flächen können anhand des bereitgestellten Kartenmaterials erkennen, welche im Eigentum der Stadt Schleiden befindlichen Flächen von den Baumaßnahmen betroffen sind.

Die erforderliche Betretung und Befahrung erfolgt im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht der Stadt Schleiden. 

Wiederherstellung und Entschädigung

Trotz einer möglichst schonenden Durchführung der Arbeiten kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass durch die Befahrung vorübergehende Beeinträchtigungen oder Schäden an den Grundstücksoberflächen entstehen.

Durch die Baumaßnahmen verursachte Schäden werden nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß wiederhergestellt bzw. reguliert.

Den Grundstückseigentümern entstehen hierdurch keine Kosten.
Für nachweislich durch die Baumaßnahmen verursachte Ernte- oder Nutzungsausfälle wird eine entsprechende Entschädigung bzw. Kompensation geprüft und geleistet.

Zeitraum der Baumaßnahmen

Der Beginn der Bautätigkeiten ist für Oktober 2026vorgesehen.
Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Arbeiten voraussichtlich, bis Dezember 2027 abgeschlossen werden.

Die konkrete Inanspruchnahme der einzelnen Grundstücke erfolgt abhängig vom jeweiligen Baufortschritt.

Weitere Informationen und Planunterlagen

Die Ausführungsplanung kann nach vorheriger Terminabstimmung bei Stadt Schleiden Herrn Link Zimmer A3.310 eingesehen werden.

Welche Grundstücke bzw. Flurstücke voraussichtlich von einer Betretung oder Befahrung betroffen sind, kann den veröffentlichten Karten und Grundstückslisten entnommen werden. Die Auflistung ist nicht abschließend und kann bei Bedarf, während der Bauausführung angepasst werden. 

Die Stadt Schleiden bittet die betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter um Verständnis für die im Zuge der notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen entstehenden vorübergehenden Beeinträchtigungen.

Eine Benachrichtig der Eigentümer erfolgt zusätzlich postalisch bei postalischer Zustellung können zwischenzeitliche Grundstücksverkäufe und Verpachtungen nicht berücksichtigt werden.

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