Wegen der anhaltend niedrigen Wasserstände dürfen Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen ab sofort nur noch sehr eingeschränkt Wasser aus Bächen und anderen Gewässern entnehmen. Die Kreisverwaltung hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.
Verboten ist es, Wasser mit fahrbaren Behältern und Pumpen o.ä. zu entnehmen. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit einfachen Handgefäßen, zum Beispiel mit einer Gießkanne oder einem Eimer. Auch Wasser zum Tränken von Vieh darf weiterhin entnommen werden.
Hintergrund ist die angespannte Lage in vielen Fließgewässern im Kreisgebiet. Durch das niederschlagsarme Frühjahr und den bislang trockenen Sommer führen viele Bäche und Flüsse deutlich weniger Wasser als üblich. Auch die Regenfälle der vergangenen Wochen haben daran nicht genug geändert.
Gerade bei niedrigen Wasserständen kann jede zusätzliche Entnahme die Situation für Tiere und Pflanzen verschärfen. Fische, Kleintiere und Wasserpflanzen sind auf ausreichend Wasser und stabile Lebensräume angewiesen. Mit der Regelung sollen die Gewässer geschützt und weitere Schäden vermieden werden.
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 30. September 2026. Sollte sich die Lage vorher deutlich verbessern, kann sie früher aufgehoben werden.
Die Kreisverwaltung Euskirchen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung. Wer auf unnötige Wasserentnahmen verzichtet, hilft mit, die heimischen Bäche und Flüsse zu schützen.
