Geltungsbereich 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden (Dreiborn)


Geltungsbereich 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden (Dreiborn)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung einer 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden beschlossen.

Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baulanderweiterung im Bereich Oestlingsweg (Dreiborn) geschaffen werden (Änderungsbereich B). Damit einher geht eine gleichwertige und notwendige Rücknahme von nicht benötigten Bauflächen aus zwei Teilbereichen (unterhalb Oberstraße [Änderungsbereich A] sowie Bereich Burgauel [Änderungsbereich C]).

Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Dreiborn aufgestellt (Erweiterungsfläche Oestlingsweg). Darüber hinaus wird im Zuge der erforderlichen Rücknahmefläche „Burgauel“ eine 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Dreiborn notwendig.

Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) mache ich den vom Stadtrat gefassten Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt. Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.



Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der vorstehende Aufstellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Der Beschluss zur Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden ist ordnungsgemäß zustande gekommen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schleiden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 27.02. bis einschl. 13.03.2026 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.