Amtl. Bekanntmachungen


Amtliche Bekanntmachungen

Nach § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schleiden werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Stadt Schleiden, Blankenheimer Straße 2, für die Dauer von mindestens einer Woche vollzogen.

Gleichzeitig erfolgt eine Veröffentlichung im Internet auf dieser Seite.



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