Gewerbe

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Diese Hinweise verschaffen einen Überblick, wer ein Gewerbe anmelden muss, was bei Gewerbemeldungen zu beachten ist, was eine Gewerbemeldung kostet und welche Unterlagen für eine Gewerbemeldung benötigt werden.

  • Wer muss ein Gewerbe anmelden?

    Jeder der eine selbständige Tätigkeit ausübt, muss grundsätzlich ein Gewerbe anmelden.

    • Ausnahmen: Freiberufliche Tätigkeiten wie z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Notare , Architekten, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.

    Diese freiberuflichen Tätigkeiten sind gewerberechtlich nicht meldepflichtig. Im Zweifelsfall hilft eine Rückfrage, um Ihren persönlichen Fall einordnen zu können.

    Grundvoraussetzung für eine Gewerbeanmeldung im Stadtgebiet Schleiden ist die örtliche Gegebenheit, d.h., die Zuständigkeit des Gewerbeamtes richtet sich nach der Anschrift der Betriebsstätte. Es können demnach nur Gewerbemeldungen für Betriebsstätten angenommen werden, die sich innerhalb der Grenzen des Stadtgebietes Schleiden befinden.

  • Was ist bei Gewerbemeldungen zu beachten?

    Gewerbeanmeldung

    Die Gewerbemeldung erfolgt nach persönlicher Vorsprache. Die Gewerbemeldung wird dann hier vor Ort ausgefüllt und Ihnen nach Entrichten der Gebühr ausgehändigt. Sie können auch jemanden beauftragen, die Gewerbemeldung mit den erforderlichen Unterlagen für Sie zu tätigen. Hierzu stellen Sie bitte eine Vollmacht auf diejenige Person aus und fügen eine Kopie Ihres Ausweises hinzu. Alternativ können Sie die Gewerbemeldung mit den fotokopierten Unterlagen auch per Post oder eingescannt per Email zusenden. Die Gebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

    Den entsprechenden Vordruck reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei der für Sie zuständigen 

    Stadt Schleiden
    Geschäftsbereich 2
    Blankenheimer Straße 2
    53937 Schleiden

    ein.

    Bitte beachten!
    Es muss in jedem Falle ein Formular im Original eingereicht oder zugesendet werden, das die persönliche Unterschrift trägt.

    Das Formular wird Ihnen bei der Gewerbeanzeige, die Sie persönlich im Hause vornehmen  vorgelegt, sie erhalten es auf Anfrage per Post zugesandt oder drucken es sich über Ihren Rechner aus, nachdem Sie es von der Seite der Stadt Schleiden runtergeladen haben und reichen es mit Originalunterschrift ein oder senden es an die vorgenannte Anschrift der Stadt Schleiden.

    Gewerbeummeldung

    Eine Gewerbeummeldung wird verlangt, sobald Änderungen eintreten, wenn Sie z.B. die Tätigkeit erweitern oder eine Tätigkeit wegfällt oder diese ändern wollen, wenn ein Geschäftsführerwechsel oder der Ein- oder Austritt eines Gesellschafters oder eine Verlegung des Betriebes innerhalb des Stadtgebietes o.ä. erfolgt. Hierzu bedarf es der Vorlage der gleichen Unterlagen wie bei der Gewerbeanmeldung.

    Gewerbeabmeldung

    Die Gewerbeabmeldung wird vorgenommen, wenn Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben. Außerdem ist das Gewerbe abzumelden, wenn die Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde- oder Stadtverwaltung verlegt wird. Das Gewerbe ist dann bei der dort zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzumelden.

  • Was kostet eine Gewerbemeldung?

    Die Verwaltungsgebühr für eine Gewerbeanmeldung und –ummeldung beträgt zurzeit 26,00 Euro. Diese zahlen Sie direkt bei meiner Dienststelle ein oder Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung und nach Zahlungseingang erhalten Sie die Gewerbeanzeige auf postalischem Wege.

  • Ausländische Mitbürger

    Wenn Sie als ausländischer Mitbürger ein Gewerbe anmelden wollen, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung anstelle eines Personalausweises Ihren Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis mit. Diese Aufenthaltserlaubnis darf keinen Sperrvermerk enthalten, indem Ihnen die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verboten ist.

    Informationen, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Erlaubnisse benötigen, erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Stellen.

  • Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Gewerbe

    Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchte, muss vor dem Start eine Erlaubnis beantragen. 

    Dies geschieht je nach Erlaubnis bei der Kreisverwaltungsbehörde oder am Sitz des Betriebes. Um die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers zu überprüfen, wird die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister verlangt.

    Gewerbliche Tätigkeiten sind dann erlaubnispflichtig, wenn ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt:

    In der Fertigung

    • Die Herstellung von Arzneimitteln

    Im Vertrieb

    • Der Handel mit Waffen
    • Die Abgabe von nicht verkaufsfertig verpackter Ware sowie Pflanzenschutzmittel und Tierhandel


    Im Vermittlergewerbe

    Dies betrifft die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume sowie von bestimmten Kapital- und Vermögensanlagen. 

    Hierzu bedürfen Sie einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), gleiches gilt auch für Darlehensvermittlung, Baubetreuer, Bauträger usw.). Die Erlaubnis erhalten Sie vom Ordnungsamt des Kreises Euskirchen. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Euskirchen www.kreis-euskirchen.de. Die Rufnummer der Vermittlung des Kreises Euskirchen lautet: 02251/15-0.

    Bei diesen Gewerben werden die persönliche Zuverlässigkeit und das Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse geprüft.

    Wenn Sie Versicherungen vermitteln wollen, so ist nach § 34d GewO eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer notwendig. Informationen hierzu, sowie die erforderlichen Unterlagen und evtl. Ausnahmen erhalten Sie bei der

    Industrie- und Handelskammer Aachen
    Theaterstraße 6-10
    52062 Aachen
    Telefon +49 (0) 241 4460-0
    info@aachen.ihk.de

    ⇒ www.aachen.ikh.de

    Im Verkehrsgewerbe

    • Der Personennahverkehr, auch mit Mietwagen und Taxi
    • Der gewerbliche Güternahverkehr mit Lkw mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 Tonnen
    • Der Umzugsverkehr

    Für den Güterfernverkehr ist eine Genehmigung erforderlich, die zudem kontingentiert ist, die Erlaubnis /Genehmigung in diesem Bereich setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebes voraus. In jedem Fall wird zusätzlich der Nachweis der fachlichen Eignung verlangt. Dieser kann durch Fachkundeprüfung bei der IHK oder durch mehrjährige leitende und einschlägige Tätigkeit und Vorbildung erbracht werden.

    Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Euskirchen www.kreis-euskirchen.de. Die Rufnummer der Vermittlung des Kreises Euskirchen lautet: +49 (0) 2251 15-0.

    In der Gastronomie

    Schank- und Speisewirtschaften, sowie Beherbergungsbetriebe, wenn Sie mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können.

    Die Gaststättenerlaubnis ist personen- und raumbezogen und kann nicht auf eine andere Person oder anderen Betrieb übertragen werden. Berufserfahrung wird nicht verlangt, Pflicht ist jedoch die Teilnahme am sogenannten Unterrichtungsverfahren bei der IHK, einem mehrstündigen Kurs über lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften, sowie die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. Da die Unterlagen, die Sie dazu benötigen umfangreicher Natur sind und sich ggf. im Einzelfall unterscheiden, ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich.


    Im Reisegewerbe

    Wer im Herumziehen Waren vertreibt oder Dienstleistungen anbietet, benötigt für die Tätigkeiten eine Reisegewerbekarte. Ausnahmen sind Handelsvertreter, deren Kunden Selbständige sind. Voraussetzungen sind die persönliche Zuverlässigkeit, d.h. der Antragsteller darf nicht wegen Verbrechen oder bestimmter Vergehen vorbestraft sein.

    Sonstige erlaubnispflichtige Gewerbe

    • Versteigerungsgewerbe
    • Bewachungsgewerbe
    • Pfandleihergewerbe
    • Spielhallen- und Spielautomaten
    • Alten- und Pflegeheime
    • Fahrschulen

    Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im Bereich des Kreises Euskirchen wird vom Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erteilt.

  • Sprechtage für Existenzgründer

    Sprechtage für Existenzgründer werden von der IHK Aachen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Euskirchen angeboten. Dort werden Sie über Anmeldeformalitäten, Gewerberecht, Rechtsformen, Unternehmerkonzeptionen, Planungsrechnungen, öffentliche Finanzierungshilfen und vieles mehr informiert. Es finden auch Termine in Euskirchen statt. Diese erfragen Sie bitte bei der IHK Aachen, Telefon 0241 4460-0. Den Ansprechpartner des Kreises Euskirchen finden Sie in der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung, Telefon 02251 15-0.

    Die Termine für die Existenzgründersprechtage finden in der Regel alle zwei Wochen dienstags in der Kreisverwaltung Euskirchen statt. Bitte erfragen Sie die genauen Termine telefonisch. Eine Anmeldung ist erforderlich.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Aachen  www.aachen.ihk.de.