Widerspruchsverfahren
Seit Januar 2015 wurde für viele Bereiche der Kommunalverwaltung in NRW das Widerspruchsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung wieder eingeführt.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Schleiden, Blankenheimer Sr. 2, 53937 Schleiden, eingelegt werden. Der Widerspruch kann aber auch durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.