Fremdenverkehrsbeitrag

Fremdenverkehrsbeitrag

Fremdenverkehrsbeitrag - touristisches Verkehrsleitsystem der Stadt Schleiden


Die Stadt Schleiden erhebt einen Fremdenverkehrsbeitrag zum Ersatz ihres Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Fremdenverkehrszwecken bereit gestellten Einrichtungen und Anlagen, sowie für die zu diesem Zwecke durchgeführten Veranstaltungen.

Der Fremdenverkehrsbeitrag hat das Ziel eines Vorteilsausgleiches für den wirtschaftlichen Nutzen, den Gewerbetreibende und Freiberufler aus dem Fremdenverkehr ziehen können. Er wird daher von den Personen und Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden bzw. erwachsen können. Besondere wirtschaftliche Vorteile bestehen in erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten durch den Fremdenverkehr in der Stadt Schleiden.

Unmittelbare Vorteile sind in erster Linie bei Personen– bzw. Unternehmerkreisen gegeben, die in direkter Verbindung mit dem Fremdenverkehr stehen; in denen also gegen Entgelt Dienstleistungen erbracht oder Waren verkauft werden. Mittelbare Vorteile sind dann gegeben, wenn mit den vom Fremdenverkehr unmittelbar profitierenden Gewerbetreibenden im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung Geschäfte getätigt oder Dienstleistungen erbracht werden.

Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages

 Das Stadtgebiet ist in 3 Zonen unterteilt

  •  Zone 1: Gemünd, Urftseemauer, Vogelsang
  • Zone 2: Herhahn, Morsbach, Nierfeld, Oberhausen, Olef, Schleiden, Wolfgarten
  • Zone 3: das übrige Stadtgebiet

Für die Zonen sind in einigen Berufsgruppen unterschiedliche Vorteilssätze vorgesehen.

Der Erhebungszeitraum für den Fremdenverkehrsbeitrag ist das Kalenderjahr. Maßgebend für die Berechnung ist grundsätzlich der steuerbare Umsatz gem. § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes des Vorvorjahres. Bei fehlender Umsatzsteuerpflicht gilt die Summe der Einnahmen. Die Berechnungsgrundlage wird nun mit einem Vorteilssatz multipliziert, welcher je nach Berufsgruppe und Zone unterschiedlich hoch sein kann. Anschließend wird der hieraus resultierende Messbetrag mit dem Beitragssatz multipliziert, wodurch der jährliche Fremdenverkehrsbeitrag ermittelt wird.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für die Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für einen Dachdeckerbetrieb:

Steuerbarer Umsatz 2013
100.000,00 EUR
x Vorteilssatz (Zone 1) 
5 %   
Messbetrag
5.000,00 EUR
x Beitragssatz0,6 %
Beitrag 2015 30,00 EUR

Anzeige- und Auskunftspflicht

Die Beitragspflichtigen und deren Vertreter sind dazu verpflichtet, der Stadt Schleiden die Aufnahme einer beitragspflichtigen Tätigkeit mitzuteilen und die erforderlichen Angaben und Nachweise zu erbringen. Wird den Anzeige- und Auskunftspflichten zuwider gehandelt, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.

Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift

Sofern Sie Ihre Abgaben im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abbuchen lassen möchten, steht Ihnen nachfolgende Informationen und das entsprechende Formular zur Verfügung.

  • Informationen und Formular zum Download

    SEPA-Überweisung

    Folgende Abgaben

    Grundsteuer A
    Grundsteuer B
    Abfallbeseitigungsgebühren
    Kanalbenutzungsgebühren
    Straßenreinigungsgebühren
    Hundesteuer
    Gewerbesteuer

    sind in vier gleichen Raten, und zwar jeweils zum

    15. Februar
    15. Mai
    15. August
    15. November

    zu entrichten.

    Ausnahmen

    Der Jahresbeitrag der Grundsteuer liegt unter 15 EUR. In diesem Falle ist die Grundsteuer am 15. August fällig.

    Der Jahresbeitrag der Grundsteuer liegt über 15 EUR aber unter 30 EUR. Der Betrag ist dann in zwei gleichen Raten jeweils zum 15. Februar und 15. August fällig.

    Nach Ablauf einer Zahlungsfrist von einer Woche soll nach § 259 der Abgabenordnung die/der Abgabepflichtige gemahnt werden. Bei einer Mahnung sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Mahngebühren und ggfls. Säumniszuschläge festzusetzen. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie uns ermächtigen, Ihre Abgaben im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abzubuchen. Sofern Sie hiervon Gebrauch machen möchten, erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Nutzen Sie dazu den folgenden Vordruck.