Bürgermeister

Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zugleich mit dem Rat gewählt.
Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und die Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Er bereitet die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor und führt diese Beschlüsse und Entscheidungen sowie Weisungen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Er entscheidet weiterhin in Angelegenheiten, die der Rat oder die Ausschüsse an ihn übertragen haben. Unterstützt wird er durch ehrenamtliche Stellvertreter, die der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache wählt. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Hauptamtlicher Bürgermeister
Bürgermeisterwahl 2025
Herr Ingo Pfennings wurde am 14. September 2025 mit 80,8 Prozent für die nächsten fünf Jahre in seinem Amt als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Schleiden bestätigt.


