Der Bürgermeister bildet mit dem Beigeordneten und Kämmerer gemäß § 70 Gemeindeordnung NRW den Verwaltungsvorstand. Der Bürgermeister führt den Vorsitz. Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung, der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung, der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers, den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung, der Konzeption der Kosten- und Leistungsrechnung.