Bankverbindung/Lastschriftverfahren

Bankverbindung/Lastschriftverfahren

SEPA Überweisungsträger


Bankverbindungen der Stadt Schleiden

Kreissparkasse Euskirchen
BIC: WELADED1EUS
IBAN: DE02 3825 0110 0003 1002 94

VR-Bank Nordeifel Schleiden
BIC: GENODED1SLE
IBAN: DE46 3706 9720 5000 5600 16

Postbank Köln
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE24 3701 0050 0030 8905 01


Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift

Sofern Sie Ihre Abgaben im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abbuchen lassen möchten, steht Ihnen nachfolgende Informationen und das entsprechende Formular zur Verfügung.

Folgende Abgaben

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Abfallbeseitigungsgebühren
Kanalbenutzungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Hundesteuer
Gewerbesteuer

sind in vier gleichen Raten, und zwar jeweils zum

15. Februar
15. Mai
15. August
15. November

zu entrichten.

Ausnahmen

Der Jahresbeitrag der Grundsteuer liegt unter 15 EUR. In diesem Falle ist die Grundsteuer am 15. August fällig.Der Jahresbeitrag der Grundsteuer liegt über 15 EUR aber unter 30 EUR. Der Betrag ist dann in zwei gleichen Raten jeweils zum 15. Februar und 15. August fällig.

Nach Ablauf einer Zahlungsfrist von einer Woche soll nach § 259 der Abgabenordnung die/der Abgabepflichtige gemahnt werden. Bei einer Mahnung sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Mahngebühren und ggfls. Säumniszuschläge festzusetzen. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie uns ermächtigen, Ihre Abgaben im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abzubuchen. Sofern Sie hiervon Gebrauch machen möchten, erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Nutzen Sie dazu den folgenden Vordruck.