Grünabfallsammlung

Die nächste Grünabfallsammlung im Stadtgebiet Schleiden findet statt am:
Dienstag, 27. April 2021 (Bezirk 1 - 5)
Mittwoch, 13. Oktober 2021 (Bezirk 1, 2)
Freitag, 15. Oktober 2021 (Bezirk 3, 4, 5)
Zur Abfuhr ist es notwendig, dass dem Entsorgungsunternehmen eine Anmeldung per Karte spätestens fünf Werktage vor dem im Abfuhrkalender angegebenen Abfuhrtermin vorliegt. Die Karte liegt dem Abfuhrkalender bei, ist aber auch im Rathaus erhältlich. Weiterhin ist eine Anmeldung über das Online-Formular zur Sperrgutanmeldung auf der Internetseite der Firma Schönmackers möglich.
Ast- und Strauchwerk sind zu bündeln. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m nicht überschreiten. Zum Bündeln darf ausschließlich nur verrottbare Kordel verwendet werden, keinesfalls Draht, Kunststoff oder Nylonschnur. Astwerk und Baumwurzeln dürfen nicht dicker als 10 cm im Durchmesser sein. Kleinere Mengen Grünabfälle sind in kompostierbaren Papiersäcken oder Kartons zu verpacken, keinesfalls in Jutesäcken. Die Grünabfälle müssen am Tag der Abholung ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt sein.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass beim Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Mechernich-Strempt für einen Preis von 25,00 €/t Strauch- und Astwerk aus dem Kreisgebiet von Euskirchen (sortenrein, ohne Erdanhaftungen und/oder Beimengungen von Weichorganik wie z.B. Laub, Grasschnitt, krautiges Material) angenommen wird.
Die Entsorgungskosten für kompostierbare Grünabfälle < 10 cm Durchmesser und/oder < 2,50 m Länge belaufen sich auf 83,00 €/t.
Kompostierbare Grünabfälle, die Mehraufwand verursachen (z.B. durch hohe Anteile an Gras- oder Strohabfällen -keine Ballen- oder Wurzelstöcken sowie Grünabfällen mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer Länge > 2,50 m) werden zum Satzungspreis angenommen. Dieser liegt zurzeit bei 92,00 €/t.
Für Kleinmengen (Gewicht unter 200 kg) wird ein Pauschale von 5,00 € je Anlieferung erhoben.
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