Grünabfallsammlung
Die nächsten Grünabfallsammlungen im Stadtgebiet Schleiden finden am
Donnerstag, dem 19.10.2023 (Bezirk 1, 2)
Freitag, dem 20.10.2023 (Bezirk 3 – 5)
statt.
Zur Abfuhr ist es notwendig, dass dem Entsorgungsunternehmen eine Anmeldung per Karte spätestens fünf Werktage vor dem im Abfuhrkalender angegebenen Abfuhrtermin vorliegt. Die Karte liegt dem Abfuhrkalender bei, ist aber auch im Rathaus erhältlich. Weiterhin ist eine Anmeldung über das Online-Formular zur Sperrgutanmeldung auf der Internetseite der Firma Schönmackers möglich.
Ast- und Strauchwerk sind zu bündeln. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m nicht überschreiten. Zum Bündeln darf ausschließlich nur verrottbare Kordel verwendet werden, keinesfalls Draht, Kunststoff oder Nylonschnur. Astwerk und Baumwurzeln dürfen nicht dicker als 10 cm im Durchmesser sein. Kleinere Mengen Grünabfälle sind in kompostierbaren Papiersäcken oder Kartons zu verpacken, keinesfalls in Jutesäcken. Kunststoffsäcke werden nicht mitgenommen. Stämme und Wurzelstöcke sind von der Entsorgung ausgeschlossen. Die Grünabfälle müssen am Tag der Abholung ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt sein.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass beim Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Mechernich-Strempt für einen Preis von 25,00 Euro/t Strauch- und Astwerk aus dem Kreisgebiet von Euskirchen mit einem Durchmesser kleiner 10 cm und einer Länge unter 2,50 m (sortenrein, ohne Erdanhaftungen und/oder Beimengungen von Weichorganik wie z.B. Laub, Grasschnitt, krautiges Material) angenommen wird.
Die Entsorgungskosten für kompostierbare Grünabfälle (Rasenschnitt, Laub, Friedhofsabfälle, Weichorganik mit Erdanhaftungen, vorkompostierte Abfälle) belaufen sich auf 85,00 Euro/t.
Kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen Mehraufwand verursachen, insbesondere Gemische aus verschiedenen Fraktionen organischer Abfälle sowie Anlieferungen, in denen ein nicht unerheblicher Anteil Wurzelstöcke enthalten ist (z.B. durch hohe Anteile an Gras- oder Strohabfällen -keine Ballen oder Wurzelstöcke sowie Grünabfälle mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer Länge > 2,50 m) werden zum Satzungspreis angenommen. Dieser liegt zurzeit bei 94,00 Euro/t.
Für Kleinmengen (Gewicht unter 200 kg) wird ein Pauschale von 5,00 Euro je Anlieferung erhoben.