Stadtwappen

Stadtwappen

Wappen der Stadt Schleiden

Mit Urkunde vom 19. August 1976 der Bezirksregierung Köln wurde der Stadt Schleiden das Recht verliehen, das von Walther Bergmann entworfene Stadtwappen zu führen.

Das Schleidener Stadtwappen zeigt in Grün mit neun goldenen Lilien bestreut einen nach rechts gewandten goldbekrönten, zweigeschwänzten, rotbezungten, silbernen Löwen schreitend.

Die Grundfarbe grün ist dem Wappen der ehemaligen Stadt Gemünd entnommen. Der dargestellte Löwe entstammt dem ehemaligen Wappen der Stadt Schleiden, ist jedoch in der Grafik flüssiger dargestellt.

Er war bereits Wappentier der Herrschaft (seit 1602 Grafschaft) Schleiden. Die neun Lilien im grünen Feld vertreten im Stadtwappen die Städte Gemünd und Schleiden, das Amt Harperscheid sowie die Gemeinden Broich, Bronsfeld, Dreiborn, Harperscheid, Oberhausen und Schöneseiffen, die am 1. Januar 1972 zur Stadt Schleiden zusammengefügt wurden.

Genehmigung des Wappens

Das Wappen und das Recht zur Führung des Wappens unterliegen wie das Namensrecht in Analoger Anwendung dem Schutz des § 12 BGB.

Wer das Wappen der Stadt Schleiden nutzen möchte, benötigt eine Genehmigung der Stadt Schleiden. Die Genehmigung ist vor der beabsichtigten Verwendung des Stadtwappens in Form eines schriftlichen Antrags einzuholen.

Die Verwendung des Stadtwappens zu heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt und bedarf keiner Genehmigung. Das Zitieren des Stadtwappens in Büchern, Aufsätzen oder sonstigen Schriftstücken bedarf ebenfalls nicht der Genehmigung.

Nähere Informationen liefert die Satzung über die Führung und Verwendung des Stadtwappens der Stadt Schleiden.