
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 Dreiborn, 7. Änderung beschlossen. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer Baufläche im Bereich „Oestlingsweg Dreiborn“ geschaffen werden. Die Erweiterung umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Der Bebauungsplan Nr. 42 Dreiborn, 7. Änderung wird im Parallelverfahren mit der 21.Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), mache ich den vom Stadtrat gefassten Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt. Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der vorstehenden Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 42 Dreiborn, 7. Änderung mit dem Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 Dreiborn, 7. Änderung ist ordnungsgemäß zustande gekommen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweise
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige öffentliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schleiden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 27.02. bis einschl. 13.03.2026 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.