Die Gebühren werden von bisher 37,00 Euro auf 46,00 Euro angehoben. Für Antragsteller unter 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Grundlage ist eine Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen, der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.
Nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren sind in den vergangenen Jahren sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand deutlich gestiegen. Durch die Gebührenanpassung wird sichergestellt, dass die Ausweisbehörden ihre Leistungen weiterhin kostendeckend anbieten können.
Die Gebührenanpassung gilt auch für bereits benachrichtigte Bürgerinnen und Bürger, deren Personalausweis im Februar oder März 2026 abläuft.
