Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)“ am 1. Januar 2026 wurde das bisherige Widerspruchsrecht im Bundesmeldegesetz gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr ersatzlos gestrichen.
Die Meldebehörden sind nun verpflichtet, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden.
Alle vor dem 01.01.2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr wurden gelöscht.
Andere Widerspruchsrechte, etwa die Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien/Wählervereinigungen und Adressbuchverlage sowie die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren bleiben von dieser Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Übermittlungssperren bleiben bestehen.
