Wolfsmonitoring im Kreis Euskirchen wird schneller und transparenter


Das Interesse war groß, die Diskussion lebhaft: Bei der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema „Wolf im Kreis Euskirchen“ wurde kontrovers über die Rückkehr des Wolfes diskutiert. Der Kreis Euskirchen hatte die Veranstaltung Anfang Dezember im Kreishaus organisiert, um alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und zu einer Versachlichung des Themas beizutragen. Dabei wurden insbesondere Defizite im Monitoring kritisiert, wie z. B. die Bearbeitungszeiten von Meldungen.  Landrat Markus Ramers: „Die Rückkehr des Wolfes bewegt viele Menschen im Kreis Euskirchen. Umso wichtiger sind klare Abläufe und eine verlässliche, zügige Bearbeitung der Hinweise nach einheitlichen Standards.“

Im Nachgang zu der Informationsveranstaltung gab es Mitte Januar einen Austausch zwischen der Kreisverwaltung, Kreisjägerschaft und Kreisbauernschaft sowie dem Umweltministerium NRW und dem LANUK NRW, das für das Wolfsmonitoring in Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Im Verlaufe des Termins wurden die Aufgaben innerhalb des Wolfsmonitorings von Seiten des LANUK dargelegt und die zugrundeliegenden bundesweiten Monitoringstandards erläutert. Auf dieser Grundlage konnten konkrete Schritte vereinbart werden, um das Wolfsmonitoring im Kreis Euskirchen schneller und transparenter zu gestalten.

Einer dieser Schritte sieht die Verbesserung in der Zusammenarbeit zwischen LANUK und Kreisjägerschaft vor. Die Kreisjägerschaft Euskirchen unterbreitete den Vorschlag, in jeder Kommune zwei Ansprechpersonen bereitzustellen, welche die Hinweismeldungen aus der Bevölkerung zu potenziellen Wolfssichtungen und Wildtierrissen entgegennehmen, nach vorab vereinbarten Kriterien vorfiltern und dann über das digitale Meldeformular an das LANUK weitermelden. Die detaillierte Dokumentation der Fälle und die Sicherstellung von genetischen Proben erfolgt im Anschluss nach wie vor durch die vom LANUK ausgebildeten und beauftragten Luchs- und Wolfsberatenden des Landes NRW.

Damit die von der Kreisjägerschaft bereitgestellten ehrenamtlichen Personen einschätzen können, welche Meldungen für das LANUK im Rahmen des Wolfsmonitorings interessant sind und welche Merkmale auf einen typischen Wolfsriss hindeuten, wird das LANUK kurzfristig im ersten Quartal 2026 eine Online-Schulung für diesen ausgewählten Personenkreis der Kreisjägerschaft Euskirchen anbieten. In Zukunft soll es eine klare Priorisierung bei der Begutachtung von Wildtierrissen mit Verdacht auf Verursachung durch den Wolf geben.  So werden Risse von Wildtieren nur dann untersucht, wenn sie noch frisch, das heißt, nicht älter als 24 Stunden sind.

Zudem wird eine weitere ehrenamtliche Person aus dem Kreis Euskirchen vor Ort vom LANUK hinsichtlich der genetischen Probennahme an Wolfslosungen (Kot) geschult. Unabhängig von diesen Vereinbarungen plant das LANUK auch die Intensivierung des eigenen aktiven Wolfsmonitorings im Kreis Euskirchen. Dies soll durch ein gezieltes Fotofallen- und Losungsmonitoring umgesetzt werden.

Achim Blindert, Allgemeiner Vertreter des Landrats, sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir in kurzer Zeit konkrete Verbesserungen erreichen konnten. Entscheidend ist, dass Meldungen zu möglichen Wolfsrissen jetzt zügiger abgearbeitet werden und gleichzeitig die Strukturen vor Ort gestärkt werden. Somit kann die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren gestärkt und das Monitoring weiterentwickelt werden.“ Landrat Ramers: „Dass das Monitoring vor Ort vom LANUK nun besser aufgestellt werden soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Potenzielle durch den Wolf verursachte Haus- und Nutztierschäden sowie Hinweise auf tote oder verletzte Wölfe sind von den zwischen Land und Kreis getroffenen Vereinbarungen nicht betroffen. Diese Fälle sollen weiterhin telefonisch direkt an das LANUK gemeldet werden. Die telefonische Erreichbarkeit des LANUK ist auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie am Wochenende und an Feiertagen durch die Nachrichtenbereitschaftszentrale NRW gewährleistet.

Um die Halterinnen und Halter von Weidetieren zu unterstützen, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Herdenschutzförderung im August 2025 auf die gesamte Landesfläche ausgedehnt. Tierhaltungen von Schafen, Ziegen und Gehegewild in allen Regionen des Landes können dadurch finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen. Die Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen werden zu 100 Prozent vom Land übernommen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Auch Entschädigungen für Schäden durch Wolfsrisse an Haus- und Nutztieren werden landesweit gezahlt, wobei je nach Tierart entsprechende Anforderungen an Schutzmaßnahmen gelten.

Informationen zum Wolf sowie Daten zu gemeldeten Nutztierfällen und Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht das LANUK auf dem Internetportal www.wolf.nrw

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