Gültigkeit der Kommunalwahlen


Gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der derzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass der Rat der Stadt Schleiden am 18.12.2025 auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses vom 04.12.2025 beschlossen hat, gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die Wahl des Rates der Stadt Schleiden und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schleiden vom 14. September 2025 für gültig zu erklären.

Gegen den Beschluss der Vertretung kann gemäß § 41 des Kommunalwahlgesetzes binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, einzulegen.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 22.01. bis einschl. 22.02.2026 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.