Sternenfeld auf dem Friedhof in Gemünd


Für Eltern, die im Stadtgebiet Schleiden wohnen war es schmerzhaft die Bestattung ihrer totgeborenen Kinder in einer anderen Kommune vornehmen zu lassen, weil es in ihrem Heimatort keine Möglichkeit dazu gab. Nun können diese Kinder würdevoll in winzigen „Körbchen“ auf dem Sternenfeld ihre letzte Ruhe finden. Für die Stadtverwaltung Schleiden ist dies ein Herzensanliegen, welches sie seit vielen Jahren verfolgt und nun endlich auf dem neu sanierten Friedhof in Gemünd anbieten kann.

Schon längst gibt es Kindergräber auf den städtischen Friedhöfen in Schleiden, aber sie entsprechen nicht einer Bestattung für Eltern, die ihr Kind „still“ zur Welt bringen müssen. Der Begriff „Sternenkind“ wird liebevoll für Babys verwendet, die im Mutterleib oder kurz nach der Geburt sterben. Die Begriffe „Totgeburt“ oder „Fehlgeburt“ werden oft als entwürdigend empfunden und daher nur im rechtlichen oder medizinischen Sinne verwendet. Kinder, die mit einem Gewicht unter 500 Gramm und /oder vor der 24. Schwangerschaftswoche ohne Lebenszeichen geboren werden, sind rechtlich als Fehlgeburt klassifiziert. Für diese Kinder gibt es keine Bestattungspflicht und eine Sterbeurkunde muss rechtlich nicht ausgestellt werden. Von einer Totgeburt spricht man bei Kindern, die mit mindestens 500 Gramm Gewicht oder ab der 24. Schwangerschaftswoche ohne Lebenszeichen zur Welt kommen. Gesetzlich besteht in diesem Fall eine Registrierungs- und Bestattungspflicht.

Die neue Gedenkstätte ist auf einem Grabfeld in Sternenform aufgestellt. Der liebevoll gestaltete Stein ist von einer aufgemalten bunten Blumenwiese eingefasst und endet mit einem großen Stern, der auf dem Kopf der Säule thront. Die drei verschieden gestalteten Seiten des Gedenksteins bringen würdevoll die Vorstellung an ein Sternenkind zum Ausdruck.

Der erste Blick fällt auf die kleinen Fußspuren, die entlang eines dargestellten Weges ihren Weg zum Sternenhimmel finden. „Auch wenn deine kleinen Füße die Erde nie berührten, so haben sie doch tiefe Spuren hinterlassen.“ Dieser Spruch bringt zum Ausdruck, dass auch die nicht lebensfähigen Kinder einen wichtigen Platz bereits in den Herzen der Familie gefunden haben, bevor sie zur Welt kommen. Oft haben sich die Eltern bereits einen Namen ausgesucht, oder den Großeltern bereits eine Vorfreude auf die Geburt des Enkels oder eines Geschwisterkindes beschert. Sie hinterlassen Spuren.

Die zweite Seite zeigt über der bunten Blumenwiese die untergehende Sonne. Die warmen Farben und das Verschwinden der Sonne lösen in uns Gefühle der Ruhe, Besinnlichkeit und Frieden aus. Eine untergehende Sonne regt zum Nachdenken an und erinnert an die Vergänglichkeit.

Die Dritte Seite zeigt das hauptsächliche Symbol, den Stern. Viele goldene Sterne leuchten und bilden gemeinsam den Sternenhimmel. Der Stern, der mit seinem hellen Licht in das Dunkel der Trauer scheint und für immer bleibt. Ein Symbol der Hoffnung und Ewigkeit. Das „Sternenkind“ vermittelt das Bild, dass das Kind den Himmel erreicht hat, bevor es das Licht der Welt erblicken konnte.

Gerne dürfen Angehörige kleine Andenken auf dem Innenteil der dafür vorgesehenen gepflasterten Fläche ablegen. Selbst gestaltete kleine Steine, Kerzen oder Blumen finden hier für eine Weile ihren Platz. Betroffene sollten sich zur Beratung an einen Bestatter wenden, der die Bestattung mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Schleiden abstimmen wird. Gerne bietet auch die Caritas Schleiden eine psychische Unterstützung für betroffene Eltern an.

Die Friedhofsverwaltung hofft, dass das Sternenfeld nicht häufig in Anspruch genommen werden muss, freut sich aber für betroffene Familien, ihnen jetzt die Möglichkeit zu bieten, ihr Kind im Stadtgebiet Schleiden bestatten zu können. Auf dem Sternenfeld können Eltern sich in Würde verabschieden, sie haben einen Ort, an dem sie trauern können, ohne viele Jahre an die Pflege einer Grabstelle gebunden zu sein. Die Sternenkindersäule soll ebenfalls allen betroffenen Eltern einen Ort des Gedenkens anbieten, die in der Vergangenheit keine Möglichkeit hatten ihr totes Kind würdevoll zu verabschieden. Eine Gedenkstätte auf dem Friedhof ist nicht nur der Würde eines Menschen angemessen, sie ist auch ein wichtiger Schritt in der Trauerbewältigung.

Ansprechpartner