Das Veterinäramt des Kreises Euskirchen appelliert an alle Geflügelhalter, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Hintergrund sind zwei aktuell in Deutschland grassierende Krankheiten, die für Geflügel hochansteckend sind und tödlich verlaufen: Geflügelpest und Newcastle-Krankheit.
Im Kreis Euskirchen ist es in den letzten Wochen und Monaten zu insgesamt sieben bestätigten Fällen der Geflügelpest bei Wildvögeln gekommen (HPAI). Der Kreis hat bereits im November ein sog. „Aufstallungsgebot“ in der Gemarkung Kuchenheim und ein kreisweites Verbot von Geflügelausstellungen erlassen, das sicherheitshalber noch in Kraft ist. Bundesweit sind 2026 mittlerweile über 600 Fälle der Geflügelpest bestätigt. Verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel sind nach wie vor dem Veterinäramt unter der Nummer 02251 15-250 oder via E-Mail veterinaeramt@kreis-euskirchen.de zu melden (mit genauem Fundort/GPS-Daten und Vogelart). Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Nach mehr als 30 Jahren ohne Ausbruch sind nun seit Februar mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt worden. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet.
Vor diesem Hintergrund erinnert das Veterinäramt Euskirchen erneut an die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen. Zum Schutz vor einem Eintrag und einer weiteren Verbreitung des Erregers der HPAI bzw. der ND in die Bestände sind die konsequente Einhaltung geeigneter und rechtlich vorgegebener Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden dringend empfohlen:
Schutz des Geflügels vor Kontakt mit Wildvögeln
Die größte Gefahr geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Das Geflügel muss daher so gehalten werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Die Tiere sollen also möglichst aufgestallt werden, insbesondere dann, wenn sie sich in einem Risikogebiet befinden, d. h. in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden worden sind.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Das Geflügel muss im Stall gefüttert und mit Leitungswasser getränkt werden (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).
Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung
Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels müssen gegen unbefugten Zutritt gesichert werden. Gerätschaften und Fahrzeuge müssen nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport gereinigt und desinfiziert werden.
Keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern verfüttern
Generell gilt, dass Tierhalter grundsätzlich aufgefordert sind, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen, wie z. B. ein plötzlicher Abfall der Legeleistung im Bestand, sind Untersuchungen zum Ausschluss der HPAI bzw. der ND einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts das zuständige Veterinäramt Euskirchen (02251 / 15-250 oder veterinaeramt@kreis-euskirchen.de ) zu informieren.
Impfpflicht gegen ND
Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Diese Pflichtimpfungen gelten unabhängig von der Tierzahl, also bereits ab dem ersten gehaltenen Huhn bzw. der ersten gehaltenen Pute. Nach einer Grundimmunisierung müssen aufgrund einer begrenzten Wirksamkeitsdauer zudem in regelmäßigen Abständen Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden. Geflügelhalter werden gebeten, hierzu zeitnah Kontakt mit ihrer Tierärztin / ihrem Tierarzt aufzunehmen, um die für den Betrieb zu ergreifenden Maßnahmen zu besprechen und ggfs. einzuleiten.
