Umgang mit der Biotonne

Umgang mit der Biotonne - Entsorgen Sie richtig?

Umgang mit der Biotonne


Die Befüllung der Biotonne wirft bei den Nutzern immer wieder Fragen auf. Deshalb ist bei der Abfallberatung des Kreises Euskirchen ab sofort ein neuer Flyer mit allem Wissenswerten über die Biotonne erhältlich.

Grundsätzlich darf nur organisches Material in der
braunen Tonne landen, doch eben nicht alles. Und hier
fängt das Problem an.

In die Biotonne gehören NICHT:

Fäkalien (z. B. Kleintierstreu), gekochte Fleisch- und Fischreste, Wurst, Knochen und Gräten, Leder, Zigarettenasche, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel, Windeln (Restmüll), eingepackte Lebensmittel (Plastikverpackung: Gelbe Tonne, Inhalt Biotonne oder Restmüll), Kunststoffmüllbeutel und kompostierbare Biofolienabfallbeutel (für Restmüll), Speiseöle (getrennte Sammlung – Abgabe am Schadstoffmobil oder Abfallwirtschaftszentrum möglich), Steine (Bauschutt)

Was darf hinein?

Küchenabfälle: Obst- und Gemüseabfälle, auch Bananen- und Zitrusschalen, verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung, Speisereste, jedoch kein Fisch und kein Fleisch, Kaffee- und Teesatz samt Filter, Eierschalen

Gartenabfälle: Hecken-, Baum- und Rasenschnitt, verwelkte Blumen, Unkraut, Blumenerde, Laub

Sonstiges: Federn, Haare, Nagelschnitt, Papierküchentücher, Papiertaschentücher, Sägespäne (unbehandelt)