Entwicklung der Steuer und Gebührensätze

Entwicklung der Steuer- und Gebührensätze

Steuern


In der Stadt Schleiden sind hinsichtlich der Entwicklung der Steuer- und Gebührensätze zwei gegensätzliche Trends zu verzeichnen, welche sich im Endeffekt jedoch neutral auf die Bürger auswirken.

Steuern sind reine Finanzmittel der Kommune, für welche der Steuerpflichtige im Gegenzug keine Gegenleistung bekommt. Bei Gebühren verhält sich dies anders, da diese ausschließlich zur Deckung der entstandenen Kosten erhoben werden. Zudem werden Gebühren nur dann erhoben, wenn der Gebührenpflichtige die entsprechende Leistung auch in Anspruch nehmen kann.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Schleiden war diese in den vergangenen Jahren zu mehreren „Steuererhöhungen“ durch das Anheben der Steuerhebesätze in der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sowie durch die Erhöhung der Hundesteuer und Optimierung der Zweitwohnungssteuererhebung, gezwungen.

Steuern

  • Grundsteuer A und B

    Grafik Gebührensätze Grundsteuer B

    So wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B, welche alle Hausbesitzer betrifft, 2012 erstmals von bis dato 391 % auf 413 % angehoben. Ein Jahr später folgte eine weitere Erhöhung des Hebesatzes auf 500 %, welcher sodann im Jahr 2015 nochmals nach oben auf nunmehr 695 % verändert wurde.


    Eine solche Erhöhung von über 300 % innerhalb von 4 Jahren stellt für jeden Grundsteuerpflichtigen eine spürbare Belastung dar. Seit der letzten Erhöhung konnte dieses Niveau jedoch konstant gehalten werden.

    Entsprechendes gilt für die Grundsteuer A, welche bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken erhoben wird. Diese wurde 2015 erstmals von 310 % auf 650 % angehoben und somit mehr als verdoppelt.

  • Hundesteuer

    Grafik Gebührensätze Hundesteuer

    Die Hundesteuersätze in der Stadt Schleiden wurden in den letzten Jahren ebenfalls erhöht. Im Jahr 2012 wurde der existierende Steuersatz von 62,40 EUR bei Haltung eines Hundes auf 75 EUR angehoben. Die Steuersätze für die Haltung mehrerer oder gefährlicher Hunde wurden ebenfalls angepasst. Für das aktuelle Jahr 2016 wurden die Steuersätze nochmals geringfügig angehoben, als Beispiel wäre hier die Erhöhung um 5 EUR auf nunmehr 80 EUR Jahressteuer bei der Haltung eines Hundes zu erwähnen.

    Grafik Hundebestand im Stadtgebiet Schleiden insgesamt

    Im Herbst 2015 wurde eine Hundebestandskontrolle im gesamten Stadtgebiet Schleiden durchgeführt. Hierdurch konnte die ohnehin stetig steigende Anzahl der angemeldeten Hunde im Vergleich zum identischen Feststellungszeitpunkt des Vorjahres um fast 200 Hunde erhöht werden, was sich positiv auf die erzielten Steuereinnahmen auswirkt.

Gebühren

Im Gegensatz zu den Erhöhungen bei den erhobenen Steuern konnten jedoch die Gebühren aufgrund mehrerer Faktoren über die Jahre hinweg kontinuierlich gesenkt werden. Hierdurch ist eine für jeden finanziell spürbare Entlastung eingetreten, welche die entgegenstehenden Steuererhöhungen nicht nur aufgefangen, sondern in bestimmten Einzelfällen sogar revidiert hat (siehe Schaubild unter dem Artikel).

  • Abfallbeseitigungsgebühren


    Grafik Entwicklung der Abfallgebühren

    Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2013 von einer kombinierten Grund- und Personengebühr auf eine Volumengebühr umgestellt. Dies führte dazu, dass jeder Haushalt individuell das Volumen des Abfallbehälters, unter Einhaltung eines vorgeschriebenen Mindestvolumens, ganz nach dem persönlichen Bedarf wählen konnte. Eine gerechtere Gebührenerhebung und -verteilung war die Folge dieser Gebühren-umstellung. Zuvor wurde je, an die Müllabfuhr angeschlossenen, Haushalt eine Grundgebühr von 50,70 EUR zuzüglich einer, für jede gemeldete Person, anfallenden Personen-gebühr von 49,80 EUR, berechnet. Die folgende Grafik beschreibt die Entwicklung des Gebührenvolumens der Abfallentsorgung in der Stadt Schleiden ab dem Jahr 2013. Hier ist deutlich zu sehen, dass alle Gebührensätze optimiert und reduziert werden konnten, was auf immer weiter sinkende Deponierungskosten zurückzuführen ist.

  • Abwasserbeseitigungsgebühren

    Für das anfallende Abwasser werden für die Entsorgung und Aufbereitung des Schmutzwassers als auch für das Niederschlagswasser Gebühren erhoben.

    Grafik Entwicklung der Schmutzwassergebühr

    Die Berechnung der Schmutzwassergebühr basiert auf dem Frischwasserbezug des Haushalts. Die jeweils bezogene Menge in m³ wird mit dem Gebührensatz multipliziert und ergibt somit die jeweilige Gebühr. Die Schmutzwassergebühr ist erfahrungsgemäß in ländlichen Regionen deutlich höher als in Städten, da die hohen Kosten eines weitreichenden, jedoch erforderlichen, Kanalnetzes und der Abwasseraufbereitung auf viel weniger Benutzer und Haushalte aufgeteilt werden müssen. Dennoch halten sich die Gebühren in den letzten Jahren auf einem Level und die Tendenz ist dahingehend, dass eine leichte Senkung der Gebühren eingetreten ist. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die Umlage an den WVER gesunken ist und somit weniger Kosten in die Gebührenkalkulation einfließen.

    Grafik Entwicklung der Niederschlagswassergebühr

    Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der abflusswirksamen befestigten Dach- und Grundstücksfläche. Die entsprechende Gebühr hält sich auf einem gewissen Niveau, da die Berechnungsgrundlage keinen großen Schwankungen unterliegt.


  • Winterdienstgebühren


    Grafik Gebührensätze Winterdienstgebühr

    Für die Durchführung des Winterdienstes nach Bedarf werden Winterdienstgebühren erhoben. Die Gebühren für den Winterdienst halten sich in den letzten 3 Jahren konstant bei 1,50 EUR / lfd. Meter Straßenfront. Die konstant niedrigen Gebühren beim Winterdienst lassen sich auf die mittlerweile milden Winter mit wenig Arbeitsaufwand zurückführen.

Fazit

Insgesamt ist es der Stadt Schleiden gelungen, trotz notwendiger Erhöhungen der kommunalen Steuern, durch entsprechend wirtschaftliches Arbeiten und vieler richtiger Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl der ausführenden Betriebe zur pflichtgemäßen Aufgaben-erfüllung, die Höhe der Gebühren über die Jahre hinweg zu reduzieren. Der direkte Vergleich der Jahre 2010 und 2018 zeigt, im Hinblick auf die finanzielle Belastung eines beispielhaften 4-Personen-Haushalts, dass die jährlich anfallenden Kosten insgesamt auf einem gleichen Niveau liegen und nicht gestiegen sind. Im Jahr 2010 lagen die gesamten Grundbesitzabgaben zuzüglich der Hundesteuer für einen Hund bei 1.551,04 EUR. Nach etlichen Änderungen der Steuer- und Gebührensätze, und unter Betrachtung der gleichen Voraussetzungen betragen die Abgaben 1.549,01 EUR im Jahr 2018. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht dieses Ergebnis sehr anschaulich.

Beispiel eines Vier-Personen-Haushaltes