Abkochgebot für Trinkwasser


Das Abkochgebot gilt in der Stadt Schleiden für die Orte  Kerperscheid, Broich und Wintzen!

Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers im Hochbehälter Giescheid wurde eine Belastung mit Enterokokken festgestellt.

Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokkoken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.

Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden!

Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen

Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.

Bitte geben Sie diese Information an ihre Nachbarn und Mitbewohner weiter!

Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt.