Digitaler Fischereischein in NRW


Bereits vor dem 01. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Danach ist ein einmaliger Umtausch in das neue Format erforderlich. Der Fischereischein selbst wird einmalig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Fischereiabgabe ist weiterhin für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.

Der Fischereischein als fälschungssichere Scheckkarte kann weiterhin persönlich vor Ort oder online beantragt werden.

 Weitere Änderungen: 

  • Der Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren benötigen kein eigenes Dokument mehr. Sie dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeinbesitzers angeln.
  • Da Fischereischeine künftig weder Lichtbild noch Wohnanschrift enthalten, ist bei der Ausübung der Fischerei zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis(z. B. Personalausweis/Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. 


Ausführliche Informationen zum neuen Fischereischein, zur Fischereiprüfung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.