Bei der Anlieferung ist darauf zu achten, dass einzelne Folienstücke maximal 2,50 m x 2,50 m groß sind. Die Entsorgung ist gebührenpflichtig.
Egal ob Silo- Mulch- oder z. B. Tunnelfolie, die Kunststofffolie wird in einer Müllverbrennungsanlage thermisch verwertet. Zu große Folien und Planen können dort den Verbrennungsprozess beeinträchtigen und deshalb nicht am AWZ angenommen werden. Werden größere Folienstücke angeliefert, entsteht ein zusätzlicher Aufwand. Dafür wird eine entsprechend höhere Entsorgungsgebühr berechnet. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um die Entsorgung von Verpackungsfolien.
Die Landwirte werden gebeten, bereits vor der Anlieferung darauf achten, die Kunststofffolien in Stücke von höchstens 2,50 m x 2,50 m zu teilen. Die Entsorgungsgebühr beträgt 2026 190,- Euro / Tonne bzw. unter 200 kg wird eine Pauschale von 20,- Euro erhoben.
Öffnungszeiten des AWZ
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:30 Uhr
Samstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Bei Fragen zur Entsorgung von Agrarfolien hilft die Abfallberatung des Kreises Euskirchen gerne weiter:
Telefon: 02251 15-530
E-Mail: abfallberatung@kreis-euskirchen.de
