Sicherheitshinweise zu Pishing E-Mails
Aktuell werden E-Mails von Betrüger*innen in unserem Namen versandt, um an Rechnungsdaten und Inhalte zu gelangen. Sie haben eine solche Aufforderung erhalten? Bitte antworten Sie auch bei konkreter individueller Ansprache nicht auf die E-Mail und klicken Sie auch keine Links an. Es handelt sich hierbei nicht um eine E-Mail unseres Amtes.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie unsicher sind, ob die Nachricht wirklich von uns stammt. Sie erreichen uns telefonisch unter 02445-89115 oder nutzen Sie unser gesichertes Kontaktformular.
Hier ein aktueller Auszug aus einer Bekanntmachung auf TED eNotice
* * * Wichtiger Hinweis * * *
Wenn Sie nähere Angaben zu den Gewinnern Ihrer Ausschreibung auf TED veröffentlicht haben oder veröffentlichen werden, beachten Sie bitte die Hinweise zu der nachfolgend beschriebene Betrugsmethode. Es wurde eine Reihe erfolgreicher Versuche mit dieser Methode oder mit Varianten davon gemeldet:
- Betrüger überwachen Websites, auf denen Informationen über vergebene Aufträge veröffentlicht werden, etwa TED.
- Sie wenden sich zunächst an den Lieferanten. Sie geben sich als der Kunde aus und bitten darum, dass ihnen die Rechnung zu dem auf TED veröffentlichten Auftrag weitergeleitet wird.
- Sobald sie die Rechnung erhalten haben, wenden sie sich an den Kunden und behaupten, der Lieferant zu sein. Sie bitten darum, dass die Zahlung auf ein anderes Bankkonto erfolgt als in der echten Rechnung angegeben ist. Bei diesem Konto handelt es sich um eines, auf das die Betrüger Zugriff haben.
Entscheidend war bei den gemeldeten Fällen, dass die Täter echte Informationen aus den Verträgen nutzten, und dazu Druck ausübten.
Da Sie in TED als Kontaktstelle für Ihre Organisation aufgeführt sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie zur Zielscheibe eines Betrugsversuchs nach dem beschriebenen Schema werden.
Wir empfehlen Ihnen, besonders vorsichtig und wachsam zu sein, insbesondere wenn Sie aufgefordert werden, eine Zahlung an einen Lieferanten über ein anderes als das erwartete Bankkonto zu leisten. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Betrugsversuch vorliegen könnte, empfehlen wir Ihnen, den Lieferanten direkt zu kontaktieren, um sich zu vergewissern, dass Sie die Zahlung an den richtigen Empfänger leisten. Nutzen Sie dafür eine vertraute Form der Kommunikation, um sicherzustellen, dass Sie mit dem tatsächlichen Lieferanten in Kontakt stehen.
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter und alle anderen Personen, die dieser Betrugsmethode ausgesetzt sein könnten.
Wenn Sie von einem Betrugsangriff betroffen sind, melden Sie dies bitte den zuständigen Behörden in Ihrem Land.
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1. Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
2. Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
3. Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Hinweise elektronische Angebote und Teilnahmeanträge
Bei allen Ausschreibungen ist nur noch die Abgabe von elektronischen Angeboten und elektronischen Teilnahmeanträgen zulässig. WICHTIG: Angebote und Teilnahmeanträge in Papierform, per E-Mail oder per Kommunikationsnachricht am Vergabemarktplatz können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge via "Bietertool" am "Vergabemarktplatz NRW"
Mit dem Bietertool stellt der Vergabemarktplatz Ihnen eine Software zur elektronischen Angebotserarbeitung und -abgabe zur Verfügung. Das Bietertool wird vom Projektraum des Vergabemarktplatzes aus installiert und gestartet. Nach dem Start kann ausgewählt werden, welches Projekt bearbeitet werden soll.
Elektronisch eingereichte Angebote müssen nicht eigenhändig unterschrieben werden. Die sogenannte Abgabe in Textform gem. § 126 BGB am Ende der Verfahrensschritte im Bietertool ist ausreichend.
Die eingestellten Angebote oder Teilnahmeanträge können Sie vor Ablauf der Frist jederzeit vom Vergabemarktplatz zurückziehen und gegebenenfalls neu einstellen. Ihre Daten sind bis zum Ablauf der Frist verschlüsselt, mit einem Zeitschloss versehen und für niemanden einsehbar. Ihre Daten sind auf Sicherheitsservern unter Regie des Landes NRW hinterlegt.