Freibad Schleiden


Nachzulesen ist dieser Satz in der Niederschrift der Stadtratssitzung Schleiden vom 11.07.1949 unter dem Punkt 13.e. „Verschiedenes“. Das Freibad am Dieffenbach in Schleiden war an heißen Sommertagen ein Garant für Abkühlung.

Entwurf der Umkleideräume von Architekt Willi Berres, 1955. (Schleiden II, Sign. G 168, „Freibad Schleiden. Neubau von Umkleideräumen, Bau Parkplatz und Zufahrt, Neuanstrich des Schwimmbeckens. Beihilfeanträge 1955-1965“)

Ein kontinuierlicher Diskussionspunkt war die Umkleidesituation. Auf die Erneuerung der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Umkleideanlage wurde bereits in der Stadtratssitzung vom 22.07.1946 hingewiesen.(1) 1956 wurde die Kabinenanlage wieder hergerichtet und erweitert.(2) (Bild 1) Der langrechteckige Umkleidetrakt wies im Süden vierzehn 1 m breite Umkleidekabinen auf. Den Kabinen gegenüber befanden sich in der Entwurfszeichnung Kleiderkästen zum Ablegen der Tageskleidung. Da die Kapazitäten der Kabinen jedoch den stetig steigenden Ansturm der Badegäste nicht fassen konnten, beschloss der Stadtrat am 11.11.1964 die Erweiterung der Umkleidekabinen. Die erforderlichen Baumaßnahmen konnten wegen fehlender Gelder zunächst nicht ausgeführt werden. Zur Badesaisoneröffnung 1970 sollte die Beheizung des Freibades installiert werden. Damit einhergehend war davon auszugehen, dass sich die Besucherzahlen erneut erhöhten und die eh schon zu geringe Kapazität an Umkleidemöglichkeiten nun vollends gesprengt würde. Daraufhin beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28.01.1970 die Durchführung der Bauarbeiten nach den Plänen von 1965 noch bis zum Sommer 1970 anzuweisen. Insgesamt fasste die Umkleideanlage nach der Renovierung 19 Einzelkabinen und eine Gemeinschaftskabine. Zudem wurden Räumlichkeiten zur Unterbringung der Tageskleidung geschaffen.(3)

Ansichtskarte vom Dieffenbachthal mit Freibad, ca. 1950.

Die Badeordnung des Freibads Schleiden von 1960 mutet heute in einigen Punkten befremdlich an (4): „Das Freibadgelände darf nur in anständiger, undurchsichtiger Badekleidung betreten werden. Frauen müssen während des Aufenthaltes im Schwimmbecken eine Badekappe tragen.“ Überdies war „das Mitführen und Benutzen von Musikinstrumenten, Rundfunkgeräten, Plattenspielern und sonstigen Einrichtungen zur Wiedergabe von Musik“ untersagt. Auch „lautes Singen, Schreien und Johlen und dergleichen“ waren verboten, was wohl vor allem den Kindern und Jugendlichen im Badevergnügen schwerfiel. Des Weiteren wurde „das wilde Umherlaufen“ als „gefährliche Unsitte“ eingestuft und war zu unterlassen. Herr über alldem war der Bademeister, der die Einhaltung der Badeordnung streng überwachen sollte.

Mit diesem Hintergrund wünscht das Stadtarchiv Schleiden allen Leserinnen und Lesern eine schöne Badesaison mit ausreichend Umkleidekabinen.

(1) Stadtarchiv Schleiden: Schleiden I, Sign. F 02-50, „Niederschriften über die Sitzungen des Stadtrates 1934-1954“.
(2) Stadtarchiv Schleiden: Schleiden II, Sign. G 168, „Freibad Schleiden. Neubau von Umkleideräumen, Bau Parkplatz und Zufahrt, Neuanstrich des Schwimmbeckens. Beihilfeanträge 1955-1965“.
(3) Stadtarchiv Schleiden: Schleiden I, Sign. F 89-14, „Freibad. Anbau und Umbau der Umkleidekabinen 1964-1970“.
(4) Stadtarchiv Schleiden: Schleiden I, Sign. F 89-16, „Freibad. Badeordnung 1959-1960“.

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