Finanzwirtschaft
Die öffentliche Finanzwirtschaft befasst sich mit der Herkunft, der Verwaltung und der Verwendung öffentlicher Gelder. Im Mittelpunkt steht hierbei das wirtschaftliche und buchhalterische Management dieser Gelder, wobei die Finanzwirtschaft auf die Bereitstellung der zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe erforderlichen Ressourcen bzw. Ausgaben abzielt. Ebenfalls stellt sie die dafür erforderlichen Einnahmen fest (Bedarfsdeckungsprinzip).
Interaktiver Haushaltsplan
Erstmals wird für das Haushaltsjahr 2018 eine neue Form der Haushaltsdarstellung realisiert, der „interaktive Haushaltsplan“. Dieser steht nun als Link auf dieser Internetseite bereit und soll allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, sich die relevanten Haushaltsdaten interaktiv auf einem beliebigen Endgerät mit Internetzugang (PC, Tablet, Smartphone etc.) aufzurufen.
Hiermit leistet die Stadt Schleiden einen weiteren Beitrag, Verwaltungshandeln innovativ, transparent und ressourcenschonend zu gestalten.
In übersichtlicher Form wird die Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt, ergänzt durch Diagramme und Informationen zu Investitionen und wesentlichen Kennzahlen. Diese Angaben können nicht nur für den gesamten städtischen Haushalt abgerufen werden, sondern mit wenigen Klicks gelangen Sie auch auf die Darstellungen je Produktbereich, Produktgruppe oder eines einzelnen Produkts.
Um Ihnen den Einstieg in den interaktiven Haushalt zu erleichtern, gelangen Sie hier zu einer kurzen Anleitung.
Der Interaktive Haushalt wurde in Zusammenarbeit mit der Firma IKVS (Interkommunale Vergleichs-Systeme GmbH) erstellt. Alternativ steht Ihnen nach wie vor auch der Haushaltsplan als PDF-Dokument zur Verfügung.
Haushaltsplan
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen zum Gesamtergebnis, zur Höhe der jährlichen Kreditaufnahmen (Invesitions- und Liquidationskredite) und zu den Realsteuerhebesätzen (Grundsteuer und Gewerbesteuer). Der Haushaltsplan bildet den Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune im Haushaltsjahr und zeigt gleichzeitig die mittelfristige Entwicklung der Stadt Schleiden auf. Grundsätzlich soll das Ergebnis der Planung ausgeglichen sein.
Finanzbericht
Der Finanzbericht der Stadt Schleiden bietet einen informativen und transparenten Überblick über die finanzielle Entwicklung und die aktuelle Finanzsituation der Stadt Schleiden anhand von kommunalen Finanzkennzahlen Seit der Einführung des kommunalen Haushalts und Rechnungswesens in den Bundesländern sind in den Haushaltsplänen der Kommunen Ziele und Kennzahlen zu benennen Damit soll eine verbesserte kommunalpolitische und finanzwirtschaftliche Steuerung erreicht werden Kommunen sind demnach zur ziel- und kennzahlenorientierten Planung und Steuerung verpflichtet.
Haushaltssicherungskonzept
Droht der Kommune eine dauerhafte Beeinträchtigung ihrer Leistungsfähigkeit, hat sie gemäß § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Seit dem Jahr 2015 konnte die Stadt Schleiden einen ausgeglichenen Haushaltsplan verabschieden, sodass die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzept seitdem entfällt.
In folgenden Fällen wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit angenommen:
- Die allgemeine Rücklage wird um mehr als ein Viertel verringert,
- in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren ist eine Verringerung der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel geplant oder
- innerhalb der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird die allgemeine Rücklage vollständig aufgebraucht.
Gemäß § 5 GemHVO NRW soll das Haushaltssicherungskonzept die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung beschreiben. Damit soll es die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten und darstellen, wie nach Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen der Haushalt so gesteuert werden kann, dass er in Zukunft dauerhaft ausgeglichen sein wird.
Jahresabschluss
Gemäß § 95 GO NRW weist der Jahresabschluss das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres aus. Dieses Ergebnis ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln und soll in Verbindung mit den übrigen Jahresabschlussbestandteilen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln sowie erläutern.
Der Jahresabschluss umfasst folgende Bestandteile:
- Bilanz,
- Ergebnisrechnung,
- Finanzrechnung,
- produktorientierte Teilrechnungen,
- Anhang und
- Lagebericht.
Der kommunale Jahresabschluss stellt damit vergleichbar mit dem kaufmännischen Abschluss das Ziel der Rechenschaft in den Vordergrund, indem die wesentlichen Einflüsse auf das Jahresergebnis dargestellt und erläutert werden.
Zusammengefasste Bilanzen
Eröffnungsbilanz
Zum 01.01.2009 mussten alle Kommunen in NRW auf das sog. Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umstellen. Die Umstellung hatte zur Folge, dass sich die kommunale Buchführung fortan an Rechnungslegungsvorschriften der Doppik, angelehnt an die kaufmännische Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch, zu orientieren hat.
Anstelle des Geldverbrauchskonzeptes der Kameralistik gilt nun das Ressourcenverbrauchskonzept der Doppik.
In Form der Eröffnungsbilanz wurden zum 1. Januar 2009 erstmals sämtliche Vermögenswerte und Kapitalpositionen einschließlich Schulden inventarisiert, bewertet und in Form einer Bilanz erfasst. Diese Bilanz wird jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses fortgeschrieben.
Beteiligungsberichte