Das heißt: In der Gemarkung Kuchenheim gilt weiterhin die Stallpflicht für Geflügel, kreisweit gilt darüberhinaus ein Verbot von Geflügelausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt.
Neben den drei bekannten Fällen aus dem November gibt es im Kreis Euskirchen aktuell keine neuen Fälle der Geflügelpest. Allerdings spiegelt das nicht den aktuellen Trend wider, denn deutschlandweit werden weiterhin hohe Fallzahlen beobachtet. Daher hat das Kreis-Veterinäramt entschieden, das Aufstallungsgebot um einen weiteren Monat zu verlängern.
Allgemeinverfügung: www.kreis-euskirchen.de (Bekanntmachungen)
