Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/innen über ihr Wahlrecht


Das Wahlamt der Stadt Schleiden weist darauf hin, dass wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die gemäß § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, nach § 12 Abs. 7 und 8 der Kommunalwahlordnung nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen sind. Der Antrag muss bis spätestens 29. August 2025 gestellt sein.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 15.07. bis einschl. 29.08.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.