Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/in sowie der Vertretung der Stadt Schleiden in der Stadt Schleiden am 14.09.2025


Nach §§ 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 75 b Abs. 8, 30, 31 Abs. 4 der Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.07.2025 folgende Wahlvorschläge in der Stadt Schleiden zugelassen hat:


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 11.07. bis einschl. 14.09.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.