Fast täglich Drohnenalarm in den Medien, gesperrte Flughäfen, überall große Verunsicherung: Wer die kleinen surrenden „Ufos“ über sich sieht oder hört, ist irritiert. Zumal die Hightech-Geräte keine erkennbaren Hoheitsabzeichen tragen und somit eindeutig zuzuordnen wären. „Wir werden in der letzten Zeit häufiger angesprochen, wenn wir draußen mit unserer Kreis-Drohne unterwegs sind“, bestätigt auch Andreas Axmacher, ausgebildeter Drohnenpilot der Kreisverwaltung Euskirchen. „Manch einer nimmt es mit Humor und fragt uns, welchen Flughafen wir gerade lahmlegen.“ Andere seien verunsichert oder fragten ernsthaft und kritisch nach.
Axmacher und seine Kollegen nehmen sich dann die Zeit, um mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und ihnen die Sorge zu nehmen. „Wenn wir ihnen dann erklären, was wir hier machen und was die kleinen Drohnen heutzutage alles können, dann wächst aus der anfänglichen Skepsis meist ein echtes Interesse – bis hin zur Begeisterung für die Technik“.
Er betont: Die Drohne der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster sei ein behördliches Arbeitsmittel und werde ausschließlich für hoheitliche Vermessungsaufgaben eingesetzt. „Nicht autorisierte oder private Drohnenflüge stehen in keinem Zusammenhang mit den Einsätzen des Kreises!“
Gerade in diesen Wochen und Monaten ist die Drohne häufig in der Luft. Der Grund: In der belaubungsfreien Zeit lassen sich Gebäude, Wege und Gelände besonders präzise erfassen – eine wichtige Basis für aktuelle amtliche Karten. Denn darum geht es in den meisten Fällen: Die sogenannte Amtliche Basiskarte muss immer „up to date“ sein – also auf dem neuesten Stand. Hierfür werden aktuelle Geobasisdaten aus Drohnen-Luftbildern erhoben, ausgewertet und qualitätsgesichert in die Karte übernommen. So bleiben Lage- und Bestandsinformationen für Verwaltung, Kommunen, Einsatzkräfte sowie Bürgerinnen und Bürger verlässlich und aktuell.
Die Kreisdrohne geht auch für andere Kreis-Abteilungen oder Behörden in die Luft, zum Beispiel für die Untere Naturschutzbehörde oder das Veterinäramt. Auch Feuerwehr und Polizei haben in der Vergangenheit bereits Luftunterstützung angefordert, etwa zur Dokumentation von Unfällen oder Bränden.
Und was ist mit dem Datenschutz? Kann man auf den Drohnenaufnahmen einzelne Personen erkennen? Andreas Axmacher stellt klar: „Die Aufnahmen werden zweckgebunden ausschließlich für die Vermessungsaufgaben genutzt. Nicht mehr benötigte Aufnahmen werden gelöscht. Aufgrund von Flughöhe und Bodenauflösung erscheinen Personen nur verpixelt.“ Außerdem seien die Luftbilder der Drohne vom Zugriff Dritter ausgeschlossen.
Geflogen wird – witterungs- und aufgabenabhängig – werktags von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Der aktuelle Arbeitsschwerpunkt liegt in den Städten Euskirchen, Mechernich und Zülpich sowie in der Gemeinde Weilerswist.
INFO-KASTEN
Die Drohnen-Einsätze der Kreisverwaltung erfolgen als hoheitliche Aufgabe der Katasterbehörde auf Grundlage des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW (VermKatG NRW) und im Einklang mit dem Luftverkehrsrecht. Alle Flüge werden risikoarm geplant und durchgeführt. Ordnungsbehörden und Polizei werden informiert; Mitarbeitende des Kreises können sich vor Ort per Dienstausweis legitimieren.
