Geflügelpest bestätigt


Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei einem in Zülpich-Füssenich verendet aufgefundenem Kranich hochpathogenes aviäres Influenza-Virus (HPAI) des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Euskirchen bestätigt.

„Wir rufen alle Geflügelhalter nochmals eindringlich zu erhöhter Vorsicht auf“, sagt Dr. Reinhard Klaas, der Leiter des Kreis-Veterinäramtes. „Es muss jederzeit mit weiteren Fällen gerechnet werden.“ Ein weiterer Geflügelpest-Verdachtsfall, ein verendet aufgefundener Kranich aus dem Stadtgebiet Euskirchen, werde derzeit noch am nationalen Referenzlabor untersucht. Mit einem Befund sei in den nächsten Tagen zu rechnen.

Oberste Priorität habe der Schutz gehaltener Vögel, durch die Vermeidung einer Einschleppung der Geflügelpest in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. „Deshalb müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, eine Einschleppung in die Bestände zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren“, so Dr. Klaas. Die Verantwortung zur Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen liege beim Tierhalter.

Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Euskirchen nochmals auf die Bedeutung der konsequenten Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin:

  • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
  • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
  • Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.
  • Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
  • Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.
  • Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
  • Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
  • Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.
  • Einrichtung von Desinfektionsmöglichkeiten für Hände und Schuhe an Stalleingängen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW (Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) anzumelden.

Das Veterinäramt Euskirchen beobachtet die Lage und passt die Präventionsmaßnahmen – in enger Abstimmung mit den Nachbarkreisen - laufend an die aktuelle Seuchenlage an. Nach derzeitigem Sachstand wird eine Aufstallung von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel dringend empfohlen.

Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel dem Veterinäramt unter der Nummer 02251 15-250 oder via E-Mail veterinaeramt@kreis-euskirchen.de zu melden. Es wird darum gebeten, bei der Meldung den möglichst genauen Fundort (GPS-Daten) und die Art des Vogels anzugeben. Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden!

Die Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene (stark krankmachende, HP) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7. Weitere Informationen finden sich unter www.fli.de Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln ist derzeit mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion in der Wildvogelpopulation zu rechnen. Deshalb stuft das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut FLI) das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein.

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