Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung Gemünd


Anlass der Liegenschaftsvermessung ist die Behebung von Schäden im Liegenschaftskataster nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis im Jahr 2021. Im Rahmen dieser amtlichen Vermessung wurden auch Grenzpunkte des Grundstücks Gemarkung Gemünd, Flur 40, Flurstück 50 abgemarkt. Eigentümer dieses Gewässergrundstückes „Olef“ sind die Anlieger. Ihnen wird die Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Durchführung der Vermessung erfolgte durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, Rüngsdorfer Straße 6, 53173 Bonn.

Gemäß § 21 Abs. 5 und § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 5. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz- VermKatG NRW, SGV.NRW.7134), in der zur Zeit geltenden Fassung, erfolgt die Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift vom 09.10.2025 zur Geschäftsbuchnummer 20250193 in der Zeit vom 22.10.2025 bis 22.11.2025 bei der Stadt Schleiden, Blankenheimer Straße 2 (Räume A3.314 bzw. A3.311) in 53937 Schleiden während der nachstehenden Servicezeiten:

Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Während der Offenlegungszeiten ist die Grenzniederschrift zur Einsichtnahme bereitgestellt. Den betroffenen Eigentümern und Eigentümerinnen, Inhabern und Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte ist Gelegenheit gegeben, sich über die Abmarkung unterrichten zu lassen.

Belehrung über den Rechtsbehelf gegen die Abmarkung:

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Aachen, Kasernenstraße 25 in 52064 Aachen erhoben werden.

Bonn, 10.10.2025

gez. Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Rüngsdorfer Straße 6, 53173 Bonn
info@pilhatsch-geo.de
Telefon: 0228 30862-0 | Fax -49
www.pilhatsch-geo.de


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 22.10. bis einschl. 22.11.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.