Ob Martinsfeuer, Osterfeuer, oder andere traditionelle Anlässe – Brauchtumsfeuer haben im Kreis Euskirchen eine lange Tradition. Damit sie nicht zu Umweltproblemen führen, weist die Kreisverwaltung darauf hin: Brauchtumsfeuer sind keine Gelegenheit zur Abfallbeseitigung und sollen keine Tiere gefährden.
„Martinsfeuer sind keine Entsorgungsgelegenheit für zum Beispiel lackierte oder furnierte Hölzer, Sperrmüll oder Altreifen“, betont Marco Weber von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde. „Diese Abfälle setzen beim Verbrennen Schadstoffe frei, die Mensch und Umwelt belasten. In den Feuern dürfen ausschließlich naturbelassenes, unbehandeltes Holz oder Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das Verbrennen von allen anderen Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet werden kann. Auch die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern wie Altöle, Diesel und anderer flüssige Brennstoffe ist nicht erlaubt.“
Auch aus Sicht des Naturschutzes ist beim Aufbau der Feuer besondere Sorgfalt geboten: „Holz- und Strauchhaufen sind für viele Tiere ein beliebter Unterschlupf“, erklärt Rebekka Vogel von der Unteren Naturschutzbehörde. „Igel nutzen die Haufen als Tagesversteck, einige Vogelarten können hier ihre Jungen aufziehen. Gehölzhaufen, die schon lange liegen, beherbergen außerdem noch eine Vielzahl an Amphibien, Reptilien und Insekten in den bodennahen Schichten. Wenn der Holzhaufen schon Tage oder Wochen vor dem Abbrennen aufgeschichtet wird, kann das für diese Tiere lebensgefährlich werden.“
Um sie zu schützen, rät die Naturschutzbehörde dazu, die Haufen kurz vor dem Entzünden einmal komplett umzuschichten, damit die Tiere rechtzeitig fliehen können. Haufen, die nachweislich bereits ein Nest mit Gelege beherbergen, dürfen allerdings nicht mehr umgeschichtet oder angezündet werden. Macht man es dennoch, so ist dies ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, da alle Vogelarten in Deutschland und deren Fortpflanzung- und Ruhestätten geschützt sind. Werden diese „Spielregeln“ beachtet, so sind Brauchtumsfeuer ein echtes Gemeinschaftserlebnis – traditionsbewusst, sicher und umweltverträglich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind die Veranstalter eines Osterfeuers verantwortlich. Brauchtumsfeuer sind bei der Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt- oder Gemeinde anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können auch bei den Ordnungsbehörden gemeldet werden.
Bei Fragen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden oder des Kreises Euskirchen gerne Auskunft.
Kontakte
Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Marco Weber, Tel. 02251 15–140
marco.weber@kreis-euskirchen.de
Untere Naturschutzbehörde, Tel. 02251 15-964
rebekka.vogel@kreis-euskirchen.de
