Die Stadt Schleiden unterhält eine Stabsstelle für den Brand- und Katastrophenschutz. Sie ist im Geschäftsbereich 2 angesiedelt. In der Stabsstelle werden alle Aufgaben der Gebiete Brand- und Katastrophenschutz sowie Zivilschutz gebündelt. So fallen auch die Bereich Vorbeugender Brandschutz, Brandmeldeanlagen, Löschwasserversorgung und Stab für außergewöhnliche Ereignisse in ihren Zuständigkeitsbereich. Ein weiterer Schwerpunkt ist die strategische Planung und Vorsorge für Notlagen.
Brandschutzbedarfsplan
Laut dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) sind im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Hierzu haben Städte und Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Die Stadt Schleiden hat zuletzt 2021 ein Brandschutzbedarfsplan erstellt. Dieser wurde auf Antrag des Rates der Stadt Schleiden nach den Ereignissen rund um die Flut 2021 in 2023 angepasst und erweitert.
Fahrzeug- und Gerätewartung Feuerwehr
Alle Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr müssen nach den Prüfgrundsätzen der DGUV und anderen Vorschriften regelmäßigen Prüfungen und Wartungen unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sich Ausrüstung, Gerätschaften und Fahrzeuge in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz organisiert und überwacht die erforderlichen Wartungen und Prüfungen der Feuerwehren Hellenthal und Schleiden im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit beider Gemeinden durch den Einsatz von hauptamtlichen Gerätewarten.
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