Die präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen, die durch die Stadt Schleiden in Zusammenarbeit mit der Unterwasserbehörde und in Absprache mit dem Wasserverband Eifel Rur ausgearbeitet wurden, sind Maßnahmen welche ergänzend zu dem Interkommunalen Hochwasserschutzkonzept umgesetzt werden. Die geplanten Maßnahmen liefern im Verbund einen erheblichen Beitrag für die Hochwasser- und Starkregensicherheit in der Tallage des Schleidener Stadtgebietes. Insgesamt wurden zehn Maßnahmen im Zuge der Antragsstellung mit einem Volumen von 19,65 Millionen Euro eingereicht, die nun auch bewilligt wurden. Den Förderbescheid überbrachte Staatssekretär Daniel Sieveke am 8. September persönlich nach Schleiden.

„Stein auf Stein, Hand in Hand: Wir haben bereits viel geschafft, doch es bleibt noch einiges zu tun nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021. Deshalb unterstützt das Ministerium die betroffenen Menschen und Regionen auch weiterhin mit zusätzlichen rund 5,1 Millionen Euro für den Wiederaufbau. Doch wir bauen nicht nur wieder auf, sondern stärken auch die Prävention. Für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen sind nun 19,65 Millionen Euro bewilligt worden – damit Schleiden fester steht als zuvor. Nordrhein-Westfalen bleibt verlässlich für die von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffenen Kommunen“, sagt Daniel Sieveke, Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für Bürgermeister Pfennings ist die Förderung, besonders vor dem Hintergrund des gemeinsamen Hochwasserschutzkonzeptes mit den angrenzenden Kommunen, ebenfalls von besonderer Bedeutung. „Wasser interessiert sich nicht für kommunale Grenzen, daher ist es für uns als Unteranlieger der Flüsse Urft und Olef besonders wichtig, dass die Kommunen ihre Maßnahmen miteinander abstimmen und eng verzahnen – einfach gesagt: Uns hilft alles, was oberhalb richtig gemacht wird und genauso schadet uns, was falsch geplant oder gar nicht angegangen wird“, so Pfennings. Daher sei er sehr froh, dass die beantragten Gelder nun bewilligt und die Kommunen mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen beginnen können.
Alle zehn Hochwasser- und Starkregenschutzmaßnahmen sind laut Förderbescheid bis zum Ende des Jahres 2030 vollständig umzusetzen. Hierzu müssen vereinzelt noch Grundstückflächen durch die Stadt Schleiden angekauft werden. Diese Kosten sind nicht in den Projektkosten eingerechnet.
„Die bewilligte Summe sichert uns den finanziellen Rahmen, um die Maßnahmen durchführen zu können“, freut sich der Erste Beigeordnete, Marcel Wolter über den Förderbescheid. Dennoch blickt er mit etwas Sorge in die Zukunft. „Um die beantragten Maßnahmen bis Sommer 2030 fristgerecht umsetzen zu können, sind wir nicht nur auf die Unterstützung externer Ingenieurbüros, sondern auch auf personelle Verstärkung innerhalb der Verwaltung angewiesen.“ Es müsse eine neue Stelle in der Verwaltung geschaffen werden, besonders um die Koordination und Bauherrenvertretung der geplanten zehn Maßnahmen gewährleisten zu können. „Ich sehe ansonsten die Gefahr, dass wir nur einen Bruchteil der geplanten Maßnahme umsetzen können“, so Wolter weiter. Hinzu komme, dass vor der Umsetzung der meisten Projekte noch private Flächen ins Eigentum der Stadt Schleiden übergehen müssen. Hier komme es auf die Mitwirkung und Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer an.
Bürgermeister Pfennings bekräftigt die Aussage des Beigeordneten nochmals: „Wir haben seit der Flut versucht, die Aufgaben Hochwasserschutz und Wideraufbau mit nur geringen internen Personalverstärkungen und externen Projektsteuerern zu schaffen. Da sich die beiden Aufgaben aber mittlerweile auf über 227 Millionen Euro summieren und dazu noch die Baumaßnahmen des Regelbetriebs kommen, ist dieses Vorgehen nicht länger tragbar – wir werden massiv eigenes Personal einstellen müssen, dass sich dann nur mit dem Wiederaufbau beschäftigt“, so Pfennings. Er werbe daher nochmals eindringlich dafür, dass die Förderrichtlinie dahingehen angepasst werde, dass auch kommunale Personalkosten förderfähig werden. Alternativ müssten die kommunalen Personalkosten über die einzelnen Maßnahmen oder die Projektsteuerungskosten abrechenbar sein. Es sei der Bevölkerung nicht erklärbar, warum dankenswerterweise riesige Summen an Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden, die Kosten zur Realisierung aber von den Kommunen und damit von deren Bürgerinnen und Bürger, getragen werden sollen.
Die zehn beantragten Maßnahmen beschränken sich nicht nur auf die Ortsteile Schleiden und Gemünd. Sie sind entlang der Olef und der Urft sowie an deren Nebengewässern über das Stadtgebiet verteilt. Durch die Verteilung auf einem Großteil des Stadtgebietes können auch räumlich begrenzte Starkregenereignisse durch die Maßnahmen kompensiert werden.
Die Bauprojekte umfassen Maßnahmen, die einen beschleunigten Abfluss aus den Ortslagen, einen gedrosselten Zufluss in die Ortslagen und einen klassischen Rückhalt außerhalb bzw. vor den Ortslagen zur Folge haben.