Hundehalter aufgepasst!


Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Schleiden eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung (Zimmer 205, Telefon 02445 89-410) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 80,00 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Schleiden nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in der Zeit von Anfang September bis Ende Dezember 2026 durch Mitarbeiter der Firma SPRINGER Kommunale Dienste GmbH aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr unterwegs.

Die Firma Springer wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem kann ein Bußgeld geltend gemacht werden. Daher wird jedem Hundehalter empfohlen, nicht steuerlich angemeldete Hunde schnellstens anzuzeigen.

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