Kanalnetz

Kanalnetz

Kanaldeckel


Die Städte und Gemeinden sind auf Grund des Landeswassergesetzes NRW zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Hierzu betreiben sie ein Kanalnetz mit folgenden drei Systemen.

 

  • Trennsystem
    Beim Trennsystem werden Schmutz- und Regenwasser getrennt gesammelt und der jeweiligen Kanalleitung zugeführt, d.h., es sind zwei Kanäle mit jeweils einem Anschluss zum Grundstück vorhanden.
  • Mischsystem
    Bei diesem System ist nur eine Kanalleitung vorhanden. Dieser werden mit einem Anschluss Schmutz- und Regenwasser zusammen (vermischt) zugeführt.
  • Schmutzsystem
    Beim Schmutzsystem ist ebenfalls nur eine Kanalleitung vorhanden. Dieser dürfen von den angeschlossenen Grundstücken jedoch Schmutzwasser zugeführt werden. Das Regenwasser ist anderweitig zu entsorgen.

Die Unterscheidung in die drei unterschiedlichen Systeme ist nicht nur für die Planung und den Bau der kommunalen Abwasseranlagen, sondern auch für die Errichtung der Grundstücksentwässerungsleitung (Anschluss des Grundstücks an den städtischen Kanal) von Bedeutung.

Aus diesem Grund ist der Anschluss eines Grundstücks genehmigungspflichtig. Über welches System Ihr Grundstück entwässert ist, erfahren Sie beim Geschäftsbereich 2 unter der Telefonnummer +49 (0) 2445 89-234 oder 89-236

Aus Gründen des Umweltschutzes werden sowohl an öffentliche als auch an private Abwasseranlagen hohe Anforderungen gestellt.

  • Sie müssen in den "Regeln der Technik" entsprechen und dicht sein
  • Grund-, Sicker- und Drainagewasser darf der öffentlichen Kanalisation nicht zugeführt werden
  • Von einem Sachverständigen ist zu prüfen und zu bescheinigen, ob die neu verlegten Grundleitungen dicht sind. Die Bescheinigung ist vom Grundstückseigentümer aufzuheben und auf Verlangen der Baugenehmigungsbehörde oder Stadt vorzulegen. Verlangen Sie von Ihrem Installateur oder Bauunternehmer die Dichtigkeitsprüfung und deren Bescheinigung.