Hundehaltung

Hundehaltung

Hund an der Leine


Einteilung der Hunde

  • Gefährliche Hunde
  • Hunde bestimmter Rassen
  • Große Hunde (20/40)
  • Große Hunde (§11 LHundG)

    Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen (40/20 Hunde), sind der Stadt Schleiden zu melden (auch wenn bereits eine Meldung zur Hundesteuer erfolgte). Fügen Sie Ihrer Meldung bitte folgende Unterlagen bei:

    • Nachweis über den Abschluß einer Hundehaftpflichtversicherung (Ablichtung des Versicherungsscheines)
    • Nachweis über die Kennzeichnung Ihres Hundes mit einem Mikrochip
    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde
      (Die erforderliche Sachkunde können Tierärztinnen/Tierärzte bescheinigen. Der entsprechende Vordruck liegt als PDF-Datei vor.)

    Was ist zu bezahlen?

    Die Gebühr beträgt 25 EUR und richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW.

    Befreiungen: nein
    Ermäßigungen: nein

  • Gefährliche Hunde (§3 LHundG)

    Die Haltung gefährlicher Hunde ist genehmigungspflichtig; Import und Züchtung ist verboten. Grundsätzlich gilt Anlein- und Maulkorbpflicht außerhalb eines befriedeten Besitztums. Hiervon kann die Ordnungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine Befreiung erteilen.

    Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander. Im Einzelfall kann aber auch für Hunde anderer Rassen die Gefährlichkeit festgestellt werden. Diese Feststellung trifft die Ordnungsbehörde nach Begutachtung des Hundes durch das Veterinäramt.

    Was ist zu bezahlen?

    Erlaubnis zur Hundehaltung: 90 EUR
    Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt: 30 EUR
    Verhaltenstest beim Amtstierarzt: 50 EUR
    Ausnahmegenehmigung von Maulkorb - und Leinenzwang: 25 EUR
    Befreiungen: nein
    Ermäßigungen: nein

  • Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG)

    Die Haltung dieser Hunde ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den gefährlichen Hunden; lediglich das private oder öffentliche Interesse muss nicht nachgewiesen werden. Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler sowie Tosa Inu.

    Was ist zu bezahlen?

    Erlaubnis zur Hundehaltung: 90 EUR
    Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt: 30 EUR
    Verhaltenstest beim Amtstierarzt: 50 EUR
    Ausnahmegenehmigung von Maulkorb - und Leinenzwang: 25 EUR
    Befreiungen: nein
    Ermäßigungen: nein