Heiraten in Schleiden

Heiraten in Schleiden

Brautstrauss


Zunächst einmal ist die Eheschließung beim für Sie zuständigen Standesamt, frühestens 6 Monate vor Ihrem geplanten Trautermin, mit den erforderlichen Unterlagen und Dokumenten, anzumelden. Die Anmeldung dient der Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung (es darf kein Eheverbot vorliegen, z.B. Doppelehe) gegeben sind. Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer volljährig, geschäftsfähig und nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt in dessen Bezirk einer der Eheschließenden im Zeitpunkt der Anmeldung seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben Sie verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Wohnsitzstandesämtern wählen.

Beim Anmeldegespräch im Standesamt ist es wünschenswert, dass beide Eheschließenden anwesend sind. Im Ausnahmefall kann ein verhinderter Partner den anderen Partner schriftlich bevollmächtigen.

Die Zeremonie

Die Gestaltung einer Trauung hängt in der Regel von der Standesbeamtin ab, die die Trauung vornimmt. Persönliche Wünsche können aber mit den Standesbeamtinnen besprochen werden und es wird versucht, diese gegebenenfalls umzusetzen. Die Eheschließung dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten.

In der heutigen Zeit wollen viele Paare nur noch standesamtlich heiraten und daher wird auf einen feierlichen Rahmen der Trauung umso mehr Wert gelegt.

Hierzu bietet Ihnen das Standesamt Schleiden mit seinen verschiedenen Trauzimmern den richtigen Rahmen.

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