Elternbeiträge

Elternbeiträge

Spielende Kindergartenkinder


Für den Besuch des Kindergartens werden monatliche Elternbeiträge erhoben. Die Beiträge sind gemäß der Satzung des Kreises Euskirchen festgelegt. Die Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge richtet sich nach dem Einkommen und ist gestaffelt nach Gruppenform und gewählter Betreuungszeit. An- oder Abmeldungen nehmen Sie bitte direkt bei dem jeweils für Sie infrage kommenden Kindergarten vor.

Die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen kann auf der Internetseite des Kreisverwaltung www.kreis-euskichen.de unter der Rubrik "Bürgerservice" und dort im Bereich "Jugend und Familie" eingesehen werden. Die Satzung ist unter dem Thema "Tageseinrichtung für Kinder" und auch bei "Formulare und Merkblätter" hinterlegt.

Einzelheiten zu der Einkommensberechnung erfragen Sie bitte bei der Gemeinde Hellenthal.

Zur Ermittlung der Elternbeiträge ist bei der Aufnahme des Kindes und danach jährlich eine "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" abzugeben und mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Einkommensteuerbescheid) vorzulegen. Einkommensänderungen im Laufe eines Jahres sind direkt mitzuteilen. Das Formular kann bei der Gemeinde Hellenthal angefordert werden.

Kindertagesstätten im Schleidener Stadtgebiet

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