Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Schleiden


Die Stadt Schleiden hat bereits frühzeitig entschieden, eine Wärmeplanung durchzuführen. Gemäß Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) ist die Stadt, als planungsverantwortliche Stelle, nun auch verpflichtet einen Wärmeplan zu erstellen.

In der Ratssitzung am 26.06.2025 wurde gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz -WPG- vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 | Nr. 394), die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürliche oder juristische Personen beschlossen.

Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Stadtgebiet der Stadt Schleiden. Der Wärmeplan wird im regulären Verfahren aufgestellt.

Ziel des Verfahrens ist es, die Möglichkeiten der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien zu prüfen und darzustellen, um einen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 (Klimaschutzziel der Bundesregierung) zu leisten. Die Wärmeplanung stellt dabei ein informelles Planungsinstrument dar und hat keine rechtlich bindende Außenwirkung d.h. daraus ergeben sich keine rechtlichen Vorgaben und auch kein detaillierter Plan zur Umsetzung.  Der Wärmeplan schafft vielmehr eine Orientierung welcher Teil des Stadtgebietes für welche Art der möglichen Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig geeignet ist.

Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Schleiden wurde noch vor Inkrafttreten des WPG begonnen, sodass das Verfahren zur Aufstellung Bestandsschutz nach § 5 WPG bzw. § 3 LWPG NRW genießt und auf die Durchführung einer Offenlage verzichtet werden könnte. Ungeachtet dessen erfolgt im Sinne eines stärkeren Beteiligungsprozesses sowie einer höheren Transparenz eine Offenlage auf Grundlage des aktuellen Arbeitsstands.

Der Entwurf der Wärmeplanung wird in der Zeit vom 22.07.25 bis einschließlich 28.08.2025 als Zwischenbericht auf der Website der Stadt Schleiden unter https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/kommunale-waermeplanung/ veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Alle Betroffenen erhalten innerhalb der o.g. Frist die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf. Innerhalb der Frist können zudem Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Prüfung der Stellungnahmen erfolgt durch die Verwaltung unter fachlicher Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG, die als Dienstleister mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt ist. Relevante Hinweise fließen anonym in den Wärmeplan ein. Der Endbericht der kommunalen Wärmeplanung wird weitere Kapitel, Ausarbeitungen zu Maßnahmen, Ausarbeitungen zu Fokusgebieten und anonymisierte relevante Rückmeldungen aus der Beteiligung umfassen. Die kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2025 fertiggestellt sein und den zuständigen politischen Gremien in öffentlichen Sitzungen zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt.

Weitere umfangreiche Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie unter:
https://schleiden.deine-waermewende.de/

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
  2. dass die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an marius.larres@schleiden.de übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich per Post an: Stadt Schleiden, z.Hd. Herrn Marius Larres, Blankenheimer Str. 2, 53937 Schleiden abgegeben werden (inkl. vollständigem Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit),
  3. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung und Planung des Wärmeplans unberücksichtigt bleiben können,
  4. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Schleiden, 3. Etage, Raum A3.311, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die Stellungnahmen sind stets mit vollständigem Namen, Anschrift und Kontaktmöglichkeit abzugeben.

Rechtsgrundlagen:
Wärmeplanungsgesetz (WPG) in der Fassung vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) in der Fassung vom 10. Dezember 2024 (GV.NRW. S. 1177).



Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 15.07. bis einschl. 28.08.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.