Wiederherstellung von Gewässern beginnt


Im Zuge der flutbedingten Wiederherstellung werden ab Oktober Uferbefestigungen und bestehende Durchlässe an den betroffenen Gewässern saniert beziehungsweise ertüchtigt. Diese waren durch das Hochwasserereignis beschädigt worden oder müssen im Rahmen der Wiederherstellung angepasst werden.

Insgesamt wurden im Rahmen der flutbedingten Wiederherstellung rund 85 Kilometer Gewässerläufe beplant, wovon bislang rund acht Kilometer fertiggestellt werden konnten. Mit den aktuell anstehenden Maßnahmen werden weitere rund 30 Kilometer Gewässerläufe zur baulichen Umsetzung ausgeschrieben.

„Nach derzeitigem Stand erwarten wir, bis Ende 2027 rund 70 Prozent der gesamten Gewässermaßnahmen baulich abzuschließen sowie sämtliche, noch erforderlichen, Bauleistungen zu vergeben. Damit können die flutbedingten Wiederherstellungsmaßnahmen an den Gewässern – bis auf kleinere Restmaßnahmen – voraussichtlich im Laufe des Jahres 2028 abgeschlossen werden“, so Bürgermeister Ingo Pfennings.

17/2027 - Bild 03: Fertig wiederhergestelltes Gewässer. (© Stadt Schleiden / Frederik Link)

Für die Durchführung der Arbeiten könne es erforderlich sein, einzelne Grundstücke zu betreten und mit Baufahrzeugen zu befahren, führt Pfennings weiter aus. Die Betretung und Befahrung erfolgen im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht der Stadt Schleiden. Die konkrete Inanspruchnahme einzelner Grundstücke richtet sich nach dem jeweiligen Baufortschritt.

Die Arbeiten sollen möglichst schonend durchgeführt werden. Dennoch können vorübergehende Beeinträchtigungen oder Schäden durch die Befahrung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Schäden, die nachweislich durch die Baumaßnahmen entstehen, werden nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß wiederhergestellt oder reguliert. Den betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Pächter:innen entstehen dadurch keine Kosten. Bei nachweisbaren Ernte- oder Nutzungsausfällen wird eine angemessene Entschädigung beziehungsweise Kompensation geprüft und geleistet.

Die Ausführungsplanung kann nach vorheriger Terminabstimmung bei der Stadt Schleiden eingesehen werden. Die jeweils betroffenen Flurstücke ergeben sich aus den auf der Website veröffentlichten Übersichtskarten und Grundstückslisten. Pächter städtischer Flächen können dort einsehen, welche  im Eigentum der Stadt Schleiden befindlichen Flächen von den Baumaßnahmen betroffen sind. Diese Auflistung ist nicht abschließend und kann während der Bauausführung angepasst werden.

Bürgermeister Pfennings bittet betroffene Grundstückseigentümer:innen und Pächter:innen um Verständnis für die vorübergehenden Beeinträchtigungen.

Terminabstimmung: Stadt Schleiden, Frederik Link, Telefon 02445 89-275, frederik.link@schleiden.de, Zimmer A3.310
Karten und Übersichtslisten: www.schleiden.de > Planen & Bauen > Kommunaler Wiederaufbau > Wiederherstellungsmaßnahmen an Gewässern

Downloads