Was verbirgt sich hinter der kommunalen Wärmeplanung?
Grundlage für die kommunale Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz, das gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Hieraus ist für viele Kommunen, auch für die Stadt Schleiden, die Pflicht entstanden, einen Wärmeplan aufzustellen. Die Stadt hat daran gemeinsam mit dem Team Wärmewende der e-regio in den letzten Monaten gearbeitet. Zunächst wurde für das gesamte Stadtgebiet ermittelt, wie hoch die bisherigen Wärmebedarfe durch Haushalte, Industrie und Gewerbe sind und welche Energieträger eingesetzt werden. Anschließend wurde analysiert, in welchem Umfang Einsparungen möglich sind oder neue Wärmequellen etwa in Form von erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme erschlossen werden können. Alle Informationen sind in eine digitale Schnittstelle, den „digitalen Zwilling“, geflossen, der für die einzelnen Stadtgebiete die aktuellen Energieverbräuche und CO2-Emissionen sichtbar macht. Auf dieser Basis können Zukunftsszenarien ohne fossile Energieträger simuliert werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit bereits in verschiedenen Formaten
Um den Prozess der Wärmeplanung transparent zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf dem Weg in eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien bestmöglich mitzunehmen, wurde bereits zum Start des Prozesses die Kommunikationsplattform https://schleiden.deine-waermewende.de/ ins Leben gerufen. Hier kann man sich über die Wärmeplanung in Schleiden informieren.
Nächste Schritte
Aus den Erkenntnissen der Bestands- und Potenzialanalyse konnte das Projektteam ein Zielbild für das Jahr 2045 ableiten. Aktuell ist in Arbeit, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, damit dieses Zielbild erreicht werden kann. Mit Hilfe dieser Maßnahmen wird schließlich die Umsetzungsstrategie formuliert. Sie beschreibt, wie der Transformationspfad hin zur klimaneutralen Zukunft der Stadt Schleiden ausgestaltet werden kann.
Beteiligung
Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Schleiden wurde noch vor Inkrafttreten des WPG begonnen, sodass das Verfahren zur Aufstellung Bestandsschutz nach § 5 WPG bzw. § 3 LWPG NRW genießt und auf die Durchführung einer Offenlage verzichtet werden könnte. Ungeachtet dessen erfolgt im Sinne eines stärkeren Beteiligungsprozesses sowie einer höheren Transparenz eine Offenlage auf Grundlage des aktuellen Arbeitsstands.
Diese Offenlage mit dem Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung gem. §7 i.V.m. §13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) erfolgt daher in der Zeit vom 22.07.2025 bis einschließlich 28.08.2025 als Zwischenbericht, welcher hier im Downloadbereich eingesehen werden kann. Weitere Informationen zur Beteiligung erhalten Sie hier.