
Sofortprogramm - Stärkung Innenstädte & Zentren
Die Innenstadt ist der pulsierende Mittelpunkt des Miteinanders und ein multifunktionaler Ort für Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und Freizeit. Jedoch haben viele Städte und Kommunen, bedingt durch den stetigen Wandel im Handel, die damit einhergehende Verlagerung von Einkäufen in das Online-Geschäft, die zunehmende Filialisierung sowie die Folgen der Corona-Pandemie und des demographischen Wandels, mit enormen Leerständen zu kämpfen, wodurch die Zentren an Bedeutung im alltäglichen Leben verlieren.
Die Stadt Schleiden hatte bereits vor der Flut entschieden, gegen diesen Wandel anzukämpfen und sich erfolgreich um Mittel aus dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beworben. Durch den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ des Förderprogramms konnten bereits Leerstände am Markt in Schleiden sowie in Gemünd erfolgreich reaktiviert werden. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivierung der Schleidener und Gemünder Zentren als Aufenthalts- und Erlebnisräume.
Konkret kann die Stadt Schleiden durch das Förderprogramm leerstehende oder vom Leerstand bedrohte Ladenlokale anmieten und diese stark vergünstigt bis längstens 31.12.2023 an Mietinteressierte untervermieten.
Ziel dessen ist die Bekämpfung des Leerstands durch Erprobung und Etablierung neuer, qualitativ hochwertiger Formate sowie die Erhöhung der Frequenzen und damit einhergehend die Wiederbelebung und Attraktivierung der Innenstadt. Grundvoraussetzung ist jedoch stets das Einverständnis der Eigentümer auf Anteile der zuletzt eingenommenen Miete zu verzichten, um am Programm teilnehmen zu können.
Vorteile für Immobilieneigentümer
Immobilieneigentümer erhalten die Möglichkeit, neue Nutzungen für ihre leerstehenden oder vom Leerstand bedrohten Ladenlokale zu gewinnen und eine positive Entwicklung der Innenstädte voranzutreiben.
Kontaktaufnahme für Immobilieneigentümer
Sie möchten Ihr leerstehendes oder vom Leerstand bedrohtes Ladenlokal in Schleiden oder Gemünd einer neuen Nutzung zuführen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unser Online-Formular.
Vorteile für interessierte Mieter
Interessierte Mieter haben die Chance, ihre innovativen Geschäftsideen in den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel und Kultur bei vergünstigten Startbedingungen umzusetzen. Für einen Zeitraum bis zum Jahresende 2023 können sie bei einer Reduzierung bis zu 80 Prozent der regulären Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten ein Ladenlokal anmieten.
Kontaktaufnahme für interessierte Mieter
Sie haben Interesse an der Eröffnung eines eigenen Geschäfts, Dienstleistungs- oder Gastronomiebetriebs und möchten Ihre Geschäftsidee in Schleiden oder Gemünd umsetzen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unser Online-Formular.
Voraussetzungen
- Der Vermieter reduziert die zuletzt erzielte Kaltmiete um 30 Prozent.
- Die Stadt vermietet das Objekt mit einer bis zu 80-prozentigen Reduzierung an neue Nutzer weiter.
- Gefördert wird ausschließlich die Kaltmiete, Betriebs- und Nebenkosten müssen vom Untermieter getragen werden.
- Mietzeit im Rahmen des Förderprogramms: Bis längstens 31.12.2023
Rahmenbedingungen leerstehender Ladenlokale
- Lage im Konzentrationsbereich der Innenstädte von Schleiden und Gemünd (detaillierte Abgrenzung liegt vor)
- Fläche bis maximal 300 m²
- Zum Nachweis der Altmiete muss der letzte Mietvertrag vorgelegt werden, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.